Deutsche Tageszeitung - Europäischer Gerichtshof befasst sich mit zwei Müttern in Geburtsurkunde

Europäischer Gerichtshof befasst sich mit zwei Müttern in Geburtsurkunde


Europäischer Gerichtshof befasst sich mit zwei Müttern in Geburtsurkunde
Europäischer Gerichtshof befasst sich mit zwei Müttern in Geburtsurkunde / Foto: ©

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg befasst sich am Donnerstag (09.30 Uhr) mit einer Geburtsurkunde, in der zwei Mütter angegeben sind - eine Bulgarin und eine Britin. Die spanischen Behörden stellten diese für ein in Bulgarien geborenes Kind aus. Die bulgarischen Behörden lehnen es aber ab, auf dieser Grundlage eine bulgarische Geburtsurkunde auszustellen. (Az. C-490/20)

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Die Eintragung von zwei Eltern weiblichen Geschlechts sei unzulässig, weil in Bulgarien gleichgeschlechtliche Eheschließungen nicht möglich seien und eine solche Eintragung außerdem gegen die öffentliche Ordnung verstoße, argumentieren sie. Das Verwaltungsgericht Sofia bat den EuGH zu klären, ob eine solche Weigerung mit EU-Recht vereinbar ist. Die zuständige EuGH-Generalanwältin legt am Donnerstag ihre Schlussanträge vor.

(W.Novokshonov--DTZ)

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