Deutsche Tageszeitung - Anklage fordert in Schlussplädoyer in Floyd-Prozess Schuldspruch gegen Chauvin

Anklage fordert in Schlussplädoyer in Floyd-Prozess Schuldspruch gegen Chauvin


Anklage fordert in Schlussplädoyer in Floyd-Prozess Schuldspruch gegen Chauvin
Anklage fordert in Schlussplädoyer in Floyd-Prozess Schuldspruch gegen Chauvin / Foto: ©

In den Schlussplädoyers im Prozess um den gewaltsamen Tod des Afroamerikaners George Floyd hat die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung des weißen Ex-Polizisten Derek Chauvin gefordert. Der 45-Jährige sei in allen drei Anklagepunkten schuldig, sagte Staatsanwalt Steve Schleicher am Montag vor dem Gericht in Minneapolis. Chauvin habe Floyd "getötet", indem er ihm genau neun Minuten und 29 Sekunden lang das Knie in den Nacken gedrückt habe.

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"Das war keine Polizeiarbeit. Das war Mord", sagte Schleicher. "Er hat das Polizeiabzeichen verraten und alles, wofür es stand."

In seinem eindreiviertelstündigen Schlussplädoyer schilderte der Staatsanwalt eindrücklich die letzten Minuten in Floyds Leben. "George Floyd hat gebettelt, bis er nicht mehr sprechen konnte", sagte Schleicher. "Er hat mit seinem allerletzten Atemzug um Hilfe gebeten, aber der Polizist hat nicht geholfen." Zu diesem Zeitpunkt sei lediglich "ein wenig Mitgefühl" nötig gewesen - "und an diesem Tag wurde keines gezeigt".

Der Staatsanwalt betonte, nicht der Polizei als Ganzes werde der Prozess gemacht, sondern dem Angeklagten Chauvin. Die Geschworenen müssten sich von dem Gedanken freimachen, dass Polizisten keine Verbrechen begehen könnten, auch wenn das schwierig sei, sagte Schleicher. "Wir vertrauen der Polizei. Wir vertrauen darauf, dass die Polizei uns hilft."

Chauvin habe aber bei seinem Vorgehen gegen Floyd klar gegen die Einsatzregeln der Polizei verstoßen und einen "Angriff" auf den 46-Jährigen verübt: "Das war keine Polizeiarbeit. Es war unnötig, es war unberechtigt, es war unverhältnismäßig, und er hat es absichtlich gemacht."

Chauvin hatte dem wegen Falschgeldvorwürfen festgenommenen Floyd am 25. Mai 2020 neuneinhalb Minuten lang das Knie in den Nacken gedrückt, obwohl der Afroamerikaner wiederholt klagte, er bekomme keine Luft mehr. Ursprünglich hatten die Behörden von acht Minuten und 46 Sekunden gesprochen, ihre Angaben dann aber korrigiert.

Floyds auf einem Handyvideo festgehaltener Tod sorgte international für Empörung und löste landesweite Proteste gegen Rassismus und Polizeigewalt aus. Floyd wurde zu einer Ikone der Black-Lives-Matter-Bewegung.

Der nach Floyds Tod aus dem Polizeidienst entlassene Chauvin ist unter anderem wegen Mordes zweiten Grades angeklagt, was mit bis zu 40 Jahren Haft bestraft werden kann. Die beiden weiteren Anklagepunkte lauten Mord dritten Grades und Totschlag zweiten Grades.

Nach dem Schlussplädoyer von Staatsanwalt Schleicher war am Montag Chauvins Anwalt Eric Nelson am Zug. Über Schuld oder Unschuld wird dann eine Geschworenen-Jury entscheiden. Das Urteil könnte im Verlauf der Woche fallen.

Schuldsprüche gegen Polizisten sind in den USA selten. Die Behörden befürchten Proteste und Ausschreitungen, sollte Chauvin nicht verurteilt werden. In Minneapolis wurden drastische Sicherheitsvorkehrungen getroffen, im Einsatz ist unter anderem die Nationalgarde.

(V.Korablyov--DTZ)

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