Deutsche Tageszeitung - Geschworene in Floyd-Prozess beginnen nach Schlussplädoyers ihre Beratungen

Geschworene in Floyd-Prozess beginnen nach Schlussplädoyers ihre Beratungen


Geschworene in Floyd-Prozess beginnen nach Schlussplädoyers ihre Beratungen
Geschworene in Floyd-Prozess beginnen nach Schlussplädoyers ihre Beratungen / Foto: ©

Im Prozess um den gewaltsamen Tod des Afroamerikaners George Floyd liegt die Entscheidung jetzt bei den Geschworenen. Die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung des angeklagten weißen Ex-Polizisten Derek Chauvin hielten am Montag vor Gericht in Minneapolis ihre Schlussplädoyers. Die Anklage warf dem 45-Jährigen dabei Mord vor. Die Jury zog sich anschließend zu ihren Beratungen zurück, das mit großer Spannung erwartete Urteil könnte nun jederzeit fallen.

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Staatsanwalt Steve Schleicher forderte in seinem Schlussplädoyer einen Schuldspruch gegen Chauvin in allen drei Anklagepunkten. Der 45-Jährige habe Floyd am 25. Mai 2020 "getötet", indem er ihm neuneinhalb Minuten lang das Knie in den Nacken gedrückt habe.

"Das war keine Polizeiarbeit. Das war Mord", sagte Schleicher. "Das waren neun Minuten und 29 Sekunden eines schockierenden Amtsmissbrauchs." Chauvin habe "das Polizeiabzeichen verraten und alles, wofür es stand".

In seinem eindreiviertelstündigen Schlussplädoyer schilderte der Staatsanwalt eindrücklich die letzten Minuten in Floyds Leben. "George Floyd hat gebettelt, bis er nicht mehr sprechen konnte", sagte Schleicher. "Er hat mit seinem allerletzten Atemzug um Hilfe gebeten, aber der Polizist hat nicht geholfen."

Als teilweise "Unsinn" bezeichnete der Staatsanwalt die Argumentation von Chauvins Verteidigung, Floyd sei an den Folgen von Vorerkrankungen und Drogenkonsums gestorben. "Nutzen Sie ihren gesunden Menschenverstand", sagte Schleicher an die Geschworenen gewandt und verwies auf die Videoaufnahmen von Floyds Tod: "Was Sie gesehen haben, haben Sie gesehen." Laut Anklage starb der 46-Jährige an den Folgen von Sauerstoffmangels infolge von Chauvins Knie-Einsatz.

Chauvins Anwalt Eric Nelson wies die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft in seinem Schlussplädoyer zurück. Der Verteidiger argumentierte unter anderem, der Angeklagte habe rechtmäßig und gemäß der Polizeiregeln Zwangsmittel eingesetzt, weil Floyd bei seiner Festnahme "aktiven Widerstand" geleistet habe. Die Staatsanwaltschaft könne zudem nicht zweifellos belegen, dass nicht Herzprobleme und Drogenkonsum bei Floyds Tod eine Rolle gespielt hätten.

Der 46-jährige Floyd hatte stark verengte Herzkranzgefäße. In seinem Blut wurden außerdem das Opioid Fentanyl und die Aufputschdroge Methamphetamin nachgewiesen. "Herr Chauvin sollte in allen drei Punkten nicht schuldig gesprochen werden", sagte Nelson.

Floyds auf einem Handyvideo festgehaltener Tod vor knapp einem Jahr hatte international für Empörung gesorgt und landesweite Proteste gegen Rassismus und Polizeigewalt ausgelöst. Chauvin hatte dem wegen Falschgeldvorwürfen festgenommenen Floyd neuneinhalb Minuten lang das Knie in den Nacken gedrückt, obwohl der Afroamerikaner wiederholt klagte, er bekomme keine Luft mehr.

Der nach Floyds Tod aus dem Polizeidienst entlassene Chauvin ist unter anderem wegen Mordes zweiten Grades angeklagt, was mit bis zu 40 Jahren Gefängnis bestraft werden kann. Die beiden weiteren Anklagepunkte lauten Mord dritten Grades mit einer Höchststrafe von 25 Jahren Haft und Totschlag zweiten Grades mit einer Höchststrafe von zehn Jahren.

Über Schuld oder Unschuld wird jetzt die Jury entscheiden. Für eine Verurteilung ist ein einstimmiges Votum der zwölf Geschworenen nötig. Sie stimmen über jeden Anklagepunkt einzeln ab. Das Urteil könnte im Verlauf der Woche fallen.

Schuldsprüche gegen Polizisten sind in den USA selten. Die Behörden befürchten Proteste und Ausschreitungen, sollte Chauvin nicht verurteilt werden. In Minneapolis wurden deswegen drastische Sicherheitsvorkehrungen getroffen, im Einsatz ist unter anderem die Nationalgarde.

(P.Tomczyk--DTZ)

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