Deutsche Tageszeitung - Geimpfte sollen künftig mehr Freiheiten bekommen

Geimpfte sollen künftig mehr Freiheiten bekommen


Geimpfte sollen künftig mehr Freiheiten bekommen
Geimpfte sollen künftig mehr Freiheiten bekommen / Foto: ©

In der Corona-Pandemie könnten Impfungen den Bürgerinnen und Bürgern künftig wieder mehr Freiheiten ermöglichen. Für vollständig Geimpfte soll es ebenso wie für Genesene Ausnahmen bei Schutzmaßnahmen geben, wie aus einem Eckpunktepapier der Bundesregierung für die Bund-Länder-Runde am Montag hervorgeht. Dabei soll es aber nicht um das Einräumen von Sonderrechten gehen, sondern "um die Aufhebung nicht mehr gerechtfertigter Grundrechtseingriffe".
 
In dem Eckpunktepapier, das Deutsche Tageszeitung am Samstag vorlag, heißt es, nach aktueller Feststellung des Robert-Koch-Instituts (RKI) sei davon auszugehen, "dass Geimpfte und Genesene ein geringeres Risiko haben, andere Menschen anzustecken, als durch einen Antigentest negativ Getestete."
 
Folglich sei überall dort, wo ein negativer Antigentest für eine Erleichterung oder eine Ausnahme von Schutzmaßnahmen als ausreichend erachtet werde, "die Erleichterung oder die Ausnahme auch für Geimpfte und Genese vorzusehen". Zum Teil könnten Geimpfte und Genese "auch bessergestellt werden als durch einen Antigentest negativ Getestete".
 
Dem Papier zufolge sollen Geimpften und Genesenen dieselben Ausnahmen eingeräumt werden, die im Infektionsschutzgesetz bei einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 100 für Getestete vorgesehen sind. Dies betrifft demnach etwa die Bereiche Ladengeschäfte und Märkte, aber auch Einreiseregelungen. Bei Einreisen aus Virusvarianten-Gebieten soll es wegen der wachsenden Gefahr durch Virusmutationen allerdings keine Erleichterungen geben.
 
Auch im Bereich der Ausgangsbeschränkungen soll es dem Papier zufolge Ausnahmen für Geimpfte und Genesene geben. Ebenso vorgesehen ist dies bei den Kontaktbeschränkungen "insbesondere für Gemeinschaftseinrichtungen wie Alten- und Pflegeheime". Zugleich sollen "weniger eingreifende Schutzmaßnahmen" wie die Pflicht zum Maskentragen oder das Abstandsgebot aber "auch für Geimpfte, Genesene und Getestete noch für einen längeren Zeitraum weiterhin gelten".
 
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) sagte dem "Handelsblatt", wenn feststehe, dass eine Impfung nicht nur vor einer Erkrankung schütze, sondern auch die weitere Übertragung verhindern könne, müsse dies bei den Maßnahmen berücksichtigt werden - das sei "kein Privileg für Geimpfte, sondern ein Gebot der Verfassung". Die Ministerin verwies auf die jüngsten Änderungen im Infektionsschutzgesetz. Danach sei die Bundesregierung "ausdrücklich" dazu ermächtigt worden, "besondere Regelungen, Ausnahmen und Erleichterungen für Personen festzulegen, bei denen von einer Immunisierung gegen das Corona-Virus auszugehen ist".
 
Es sei deshalb besonders wichtig, dass diese Fragen nun auch im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz am Montag erörtert würden. Lambrecht wies darauf hin, dass in kürzester Zeit wirksame Impfstoffe entwickelt worden seien und immer mehr Menschen von diesem Schutz profitierten. "Sie fragen sich zu Recht, welche Freiheiten sie nach einer Impfung wieder ausüben können", sagte die Ministerin. Das sei "keine theoretische Frage mehr", und deshalb müsse die Politik darauf jetzt auch "praktische Antworten" geben.
 
"Wenn von einer Person keine Gefahren ausgehen, kann der Staat ihr gegenüber keine Verbote aussprechen oder Auflagen erteilen", sagte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, dem "Handelsblatt". Wichtig sei jedoch, dass auch in Zukunft Nichtgeimpften weiterhin Dienstleistungen der Daseinsvorsorge wie Supermärkte, Pflegedienste, Busse und Bahnen offenstünden. "Hier darf es zu keiner Diskriminierung kommen", forderte er.
 
Die Regelungen für die bundeseinheitliche Corona-Notbremse waren am Samstag in Kraft getreten. Sie sehen für Gebiete mit einer Sieben-Tage-Inzidenz ab 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner unter anderem Kontaktbeschränkungen und eine nächtliche Ausgangssperre vor.  (M.Dylatov--DTZ)
 

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