Deutsche Tageszeitung - Saarland beschließt Lockerung von Corona-Restriktionen für Genesene und Geimpfte

Saarland beschließt Lockerung von Corona-Restriktionen für Genesene und Geimpfte


Saarland beschließt Lockerung von Corona-Restriktionen für Genesene und Geimpfte
Saarland beschließt Lockerung von Corona-Restriktionen für Genesene und Geimpfte / Foto: ©

Das Saarland hat Lockerungen für vollständig gegen das Coronavirus geimpfte und von Covid-19 genesene Menschen beschlossen. Geimpfte und Genesene würden "künftig mit Getesteten gleichgestellt", teilte die saarländische Staatskanzlei nach einer außerordentlichen Ministerratssitzung am Freitagabend mit. Ab Montag entfalle für diese Personengruppen somit die Testpflicht beispielsweise beim Friseur oder beim Betreten von Geschäften außerhalb des täglichen Bedarfs.

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Zudem werde es auch bei Quarantänemaßnahmen Änderungen für Geimpfte und Genesene geben, teilte die Landesregierung in Saarbrücken mit. Für sie entfalle nach einem Aufenthalt in einem Risikogebiet die Pflicht zur häuslichen Quarantäne, sofern sie nicht ein Virusvariantengebiet besucht haben.

Außerdem lockert die Landesregierung die Testpflicht für Bewohner von Pflegeeinrichtungen. Sofern diese von Covid-19 genesen oder gegen Corona geimpft seien und es in der Einrichtung eine 90-prozentige Durchimpfungsquote gebe, bestehe die Testpflicht nur noch einmal alle zwei Wochen, hieß es. Beschäftigte der Einrichtungen, die ihre Immunität nachweisen können, müssten sich nur noch einmal in der Woche auf Corona testen lassen.

"Menschen, von denen nachweislich kein hohes Ansteckungsrisiko für andere ausgeht, wird durch den Wegfall der Testpflicht der Alltag etwas erleichtert", erklärte der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans (CDU). Das Saarland mache "bei unserem Impfmarathon täglich weitere Meter gut", so dass immer mehr Saarländer von den Erleichterungen profitieren können.

"Klar ist: Die tief greifenden Grundrechtseinschränkungen dürfen kein Dauerzustand werden", mahnte Hans. Aus seiner Sicht wäre es daher "gut, wenn der Bund bereits in der kommenden Woche die Weichen stellt, um weitere Einschränkungen für Geimpfte zurückzunehmen".

Als vollständig geimpft gelten den Angaben zufolge Menschen, die alle erforderlichen Impfungen eines Impfstoffes nach den Vorgaben der Ständigen Impfkommission (Stiko) erhalten haben und keine typischen Symptome einer Corona-Infektion zeigen. Nach den erforderlichen Impfungen müssen mindestens 14 Tage vergangen sein.

Als genesen gelten Menschen, die nachweisen können, dass sie bereits eine Corona-Infektion durchgemacht haben. Die diesem Nachweis zugrundliegende PCR-Testung muss mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegen. Ein Antikörpertest gilt nicht als Nachweis.

(P.Tomczyk--DTZ)

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