Deutsche Tageszeitung - Urteil gegen Le Pen wegen Verbreitung von IS-Gräuelbildern

Urteil gegen Le Pen wegen Verbreitung von IS-Gräuelbildern


Urteil gegen Le Pen wegen Verbreitung von IS-Gräuelbildern
Urteil gegen Le Pen wegen Verbreitung von IS-Gräuelbildern / Foto: ©

Ein französisches Gericht verkündet am Dienstag (14.30 Uhr) das Urteil gegen die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen im Prozess um die Verbreitung von Gräuelbildern der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS). Die Staatsanwaltschaft des Pariser Vororts Nanterre fordert eine Geldstrafe von 5000 Euro für die Vorsitzende der Partei Rassemblement National (Nationale Sammlungsbewegung). Le Pen spricht von einem politisch motivierten Prozess.

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Die Anklage wirft Le Pen die "Verbreitung von Gewaltbildern" vor. Darauf stehen zum Schutz von Minderjährigen in Frankreich Haft- und Geldstrafen. Le Pen hatte die Bilder getöteter Geiseln der IS-Miliz nach den Pariser Anschlägen vom November 2015 getwittert, bei denen 130 Menschen getötet worden waren. Sie wollte damit nach eigenen Angaben auf die Gefahr durch Islamisten aufmerksam machen.

(M.Dylatov--DTZ)

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