Deutsche Tageszeitung - Palliativmediziner begrüßen Klarstellung von Ärztetag zu assistiertem Suizid

Palliativmediziner begrüßen Klarstellung von Ärztetag zu assistiertem Suizid


Palliativmediziner begrüßen Klarstellung von Ärztetag zu assistiertem Suizid
Palliativmediziner begrüßen Klarstellung von Ärztetag zu assistiertem Suizid / Foto: ©

Palliativmediziner haben die Entscheidung des Deutschen Ärztetags zum sogenannten assistierten Suizid begrüßt. "Menschen mit einem Sterbewunsch sollten vor allem wissen, mit wem sie darüber sprechen können", erklärte Claudia Bausewein, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), am Donnerstag in Berlin. Suizidassistenz müsse die absolute Ausnahme bleiben. "Wir begrüßen die Klarstellung, dass die Mitwirkung an einem Suizid keine ärztliche Aufgabe ist", erklärte Bausewein.

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Der 124. Deutsche Ärztetag hatte am Mittwoch in Konsequenz aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom vergangenen Jahr das strikte Verbot der Suizidhilfe aus der Musterberufsordnung gestrichen. Bislang hieß es dort für Ärzte: "Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten." Zugleich machte das Ärzteparlament deutlich, dass es die Hilfe zur Selbsttötung nicht als ärztliche Aufgabe sehe.

Die Streichung ändert nach Überzeugung des Ärztetags nichts daran, dass "ärztliches Handeln von einer lebens- und gesundheitsorientierten Zielrichtung geprägt ist". Dies wurde auch vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte im Bundestag über eine gesetzliche Neuregelung der Sterbehilfe betont.

Es könne niemals Aufgabe der Ärzteschaft sein, für Nichterkrankte eine Indikation, Beratung oder gar Durchführung eines Sterbewunsches zu vollziehen, erklärte das Ärzteparlament. Es forderte den Gesetzgeber auf, die Suizidprävention in Deutschland auszubauen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar vergangenen Jahres das 2015 beschlossene Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Sterbehilfe gekippt. Damit ist es nicht mehr strafbar, anderen Menschen beim Suizid zu helfen, auch wenn dies geschäftsmäßig geschieht - also etwa durch Vereine oder Ärzte, die regelmäßig beim Sterben helfen. Sie können etwa Medikamente besorgen.

Die konkrete Selbttötung, also die Einnahme des Medikaments, muss aber durch den Sterbewilligen selbst erfolgen. Trotz des Urteils bleibt die Lage für Betroffene kompliziert, weil eine gesetzliche Neuregelung noch aussteht.

(S.A.Dudajev--DTZ)

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