Deutsche Tageszeitung - Bundesgerichtshof verhandelt über Lieferung von Waffen nach Kolumbien über USA

Bundesgerichtshof verhandelt über Lieferung von Waffen nach Kolumbien über USA


Bundesgerichtshof verhandelt über Lieferung von Waffen nach Kolumbien über USA
Bundesgerichtshof verhandelt über Lieferung von Waffen nach Kolumbien über USA / Foto: ©

Knapp 40.000 Pistolen soll eine Tochterfirma von Sig Sauer zwischen 2009 und 2011 illegalerweise aus den USA nach Kolumbien exportiert haben. In dem Fall, über den am Donnerstag der dritte Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe verhandelte, legten drei frühere Manager des Waffenherstellers und der US-Tochter schon vor zwei Jahren in einem Prozess vor dem Landgericht Kiel Geständnisse ab. Strittig ist, ob schon die Lieferung der Waffen an die Tochterfirma illegal war - und ob und wie viel das Unternehmen zahlen muss. (Az. 3 StR 518/19)

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Nach Feststellung des Kieler Gerichts hatte sich die Tochterfirma dazu verpflichtet, Waffen an die kolumbianische Polizei zu liefern. Diese Waffen seien dann in Deutschland produziert und an die Tochterfirma geliefert worden, die sie nach Kolumbien weiter exportiert habe.

Bei den deutschen Behörden wurde nur eine Genehmigung für die Lieferung in die USA eingeholt - obwohl die Ausfuhr nach Kolumbien bereits geplant gewesen sei. Das Gericht ging davon aus, dass diese Lieferung angesichts der Menschenrechts- und Sicherheitslage in Kolumbien aber nicht genehmigt worden wäre. Es urteilte, dass der Export nach Kolumbien gegen die Genehmigungen verstoßen habe, weswegen auch die Ausfuhr in die USA rückwirkend ohne Genehmigung erfolgt sei.

Die drei früheren Manager wurden 2019 zu Bewährungs- und Geldstrafen verurteilt. Zwei von ihnen legten Revision gegen das Urteil ein, zogen diese aber wieder zurück. Außerdem sollte nach Entscheidung der Kieler Richter von drei Gesellschaften aus der Unternehmensgruppe Wertersatz für die aus den Taten erlangten Erträge in Höhe von insgesamt elf Millionen Euro eingezogen werden. Dagegen zogen die drei Gesellschaften vor den BGH.

Sie bemängelten verschiedene Rechtsfehler beim Urteil und argumentierten am Donnerstag unter anderem, dass die Lieferung in die USA genehmigt worden sei, was bei der Berechnung der einzuziehenden Summe berücksichtigt werden müsste. Der Vorsitzende Richter Jürgen Schäfer ließ aber noch nicht erkennen, in welche Richtung der BGH entscheiden wird.

Einer der Anzeigenersteller, der Rüstungsgegner Jürgen Grässlin von der Aktion Aufschrei, sagte der Nachrichtenagentur AFP, dass er auf ein Urteil "mit Signalwirkung für die Waffenindustrie" hoffe. Es solle zeigen, dass sich illegaler Waffenhandel nicht lohne, weil er hart sanktioniert werde und nicht nur der Gewinn, sondern der Umsatz eingezogen werde. Die Entscheidung des BGH soll am 1. Juli verkündet werden.

(M.Dylatov--DTZ)

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