Deutsche Tageszeitung - Bundesanwaltschaft fordert lebenslange Haft für tödlichen Messerangriff in Dresden

Anzeige Bild
Anzeige Bild
Anzeige Bild
Anzeige Bild
Anzeige Bild

Bundesanwaltschaft fordert lebenslange Haft für tödlichen Messerangriff in Dresden


Bundesanwaltschaft fordert lebenslange Haft für tödlichen Messerangriff in Dresden
Bundesanwaltschaft fordert lebenslange Haft für tödlichen Messerangriff in Dresden / Foto: ©

Im Dresdner Prozess um einen mutmaßlich islamistisch motivierten Messerangriff auf zwei Touristen hat die Bundesanwaltschaft lebenslange Haft mit Androhung einer anschließenden Sicherungsverwahrung für den Angeklagten gefordert. In ihrem Plädoyer vor dem Oberlandesgericht Dresden sahen es die Ankläger am Donnerstag als erwiesen an, dass Abdullah A. im Oktober auf die beiden Männer eingestochen und einen von ihnen getötet hatte. Dem 21-jährigen Angeklagten werden unter anderem Mord und versuchter Mord vorgeworfen.

Anzeige Bild

Textgröße ändern:

Der als islamistischer Gefährder eingestufte Syrer soll im Oktober in der Dresdner Altstadt unvermittelt auf die beiden Männer aus Nordrhein-Westfalen eingestochen haben, die er als Homosexuelle zu erkennen glaubte. Ein 55-Jähriger starb kurz darauf im Krankenhaus, dessen 53-jähriger Begleiter überlebte schwer verletzt. Er tritt im Prozess auch als Nebenkläger auf. A. wurde mehrere Tage nach der Tat gefasst.

Laut Anklage soll der vorbestrafte junge Syrer den Anschlag wenige Tage nach einer Haftentlassung begangen haben. Demnach suchte er in der Dresdner Altstadt gezielt nach Opfern und stieß dabei auf die zwei Männer.

Der Bundesanwaltschaft zufolge handelte A. "aus niedrigen Beweggründen und heimtückisch". Das Motiv sieht die Anklage in dessen radikalislamischer Gesinnung. Seit Ende 2016 radikalisierte sich A., der als unbegleiteter Flüchtling nach Deutschland gekommen war, demnach immer weiter.

Zum Auftakt der Verhandlung vor rund drei Wochen schwieg der 21 Jahre alte Syrer. Gegenüber einem psychiatrischen Gutachter schilderte er seine Tat aber sehr detailliert. Reue empfand A. nach Angaben des Sachverständigen Norbert Leygraf nicht.

In rund zwei Wochen sind die Plädoyers von Verteidigung und Nebenklage geplant. Am 21. Mai könnte das Urteil fallen.

(S.A.Dudajev--DTZ)

Empfohlen

Gegenseitige Schuldzuweisungen: Verhandlungen über 60-tägige Gaza-Waffenruhe stocken

Im Ringen um eine Waffenruhe im Gazastreifen und die Freilassung weiterer Geiseln haben sich Israel und die Hamas am Wochenende gegenseitig vorgeworfen, eine Einigung zu verhindern. Die Hamas habe einen Vorschlag für eine 60-tägige Waffenruhe zurückgewiesen und errichte immer neue Hindernisse, erklärte ein hochrangiger israelischer Regierungsvertreter. Zuvor hatten Palästinenservertreter kritisiert, Israel torpediere die Waffenruhe-Gespräche mit seinem Beharren auf einem Verbleib seiner Armee in Teilen des Gazastreifens. Derweil setzte die Israel seinen Militäreinsatz in dem Palästinensergebiet unvermindert fort.

Hitler-Verherrlichung durch Chatbot Grok: Unternehmen von Musk entschuldigt sich

Nach einer Reihe von rechtsextremen und antisemitischen Äußerungen durch den KI-Chatbot Grok auf der Online-Plattform X hat sich das dahinterstehende Unternehmen von US-Milliardär Elon Musk entschuldigt. "Wir entschuldigen uns für das schreckliche Verhalten, das viele gesehen haben", erklärte das Unternehmen xAI. Als Grund für die umstrittenen Antworten des Chatbots auf Nutzerfragen wurden eine Software-Überarbeitung und eine teilweise falsche Programmierung der Künstlichen Intelligenz genannt.

Unmut in Unionsfraktion über Vorgehen der Koalitionsspitzen bei Richterwahl

Angesichts des Streits um die Wahl der Verfassungsrichter wächst auch in der Union die Kritik an den Koalitionsspitzen. Was die Regierungsparteien in den vergangenen zwei Wochen geboten hätten, sei "ein Autounfall in Zeitlupe", sagte der Chef des CDU-Sozialflügels, Dennis Radtke, der "Welt am Sonntag". "Vielleicht sollte man in den Fraktionsräumen und Parteizentralen von Union und SPD die Balken vom Wahlabend ausdrucken und aufhängen als Mahnung, dass das Eis verdammt dünn ist, auf dem wir tanzen."

Hamas-Zivilschutz: Mindestens 29 Tote bei israelischen Angriffen im Gazastreifen

Laut dem von der Hamas kontrollierten Zivilschutz sind im Gazastreifen mindestens 29 Menschen bei israelischen Luftangriffen getötet worden. Die Stadt Gaza sei in der Nacht und am frühen Morgen von mehreren Angriffen getroffen worden, sagte Zivilschutz-Sprecher Mahmud Bassal am Sonntag der Nachrichtenagentur AFP. Dabei seien acht Menschen getötet worden, darunter Frauen und Kinder.

Textgröße ändern:

Anzeige Bild