Deutsche Tageszeitung - Entschädigung für Polizistin wegen Darstellung in Musikvideo

Entschädigung für Polizistin wegen Darstellung in Musikvideo


Entschädigung für Polizistin wegen Darstellung in Musikvideo
Entschädigung für Polizistin wegen Darstellung in Musikvideo / Foto: ©

Eine Polizistin, die ohne ihre Einwilligung in einem Musikvideo im Internet zu sehen war, hat Anspruch auf Entschädigung. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sprach ihr 2000 Euro zu, wie es am Dienstag mitteilte. Die Beamtin war ohne ihr Wissen gefilmt worden, als sie bei einer Demonstration gegen den Auftritt einer Rockband in Bremen im Einsatz war.

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Die Band nahm die Bilder in ein später erstelltes Video auf. Die Frau war darin in Zeitlupe etwa zwei Sekunden lang zu sehen. Das Video wurde auf Youtube etwa 150.000 Mal angeschaut. Die Polizistin ließ die Band abmahnen, woraufhin das Bild verpixelt wurde. Dann klagte sie auf Entschädigung und Erstattung ihrer Anwaltskosten wegen Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte.

Sie argumentierte vor dem Landgericht Darmstadt, Zuschauer verstünden ihre "herausgehobene Abbildung" in dem Video so, dass sie sich mit der Gruppe identifiziere - die dem sogenannten Identitätsrock zugeordnet werde, der in der Neonaziszene verbreitet sei. Das verletze insbesondere ihre Bemühungen um politische Neutralität als Polizistin.

Das Landgericht gab der Klage statt und sprach der Beamtin 5000 Euro zu. Die Berufung vor dem Oberlandesgericht hatte nur bezüglich der Höhe der Entschädigung Erfolg: Auch die Frankfurter Richter waren der Ansicht, dass die "Zurschaustellung der Bilder der Klägerin" rechtswidrig sei. Sie reduzierten die Entschädigung aber auf 2000 Euro, weil die Videosequenz so kurz war und "keine ehrenrührige oder gar verächtlichmachende Darstellung" sei.

(U.Stolizkaya--DTZ)

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