Deutsche Tageszeitung - Ministerium legt Eckpunkte zur niedrigeren Vergütung von Corona-Schnelltests vor

Ministerium legt Eckpunkte zur niedrigeren Vergütung von Corona-Schnelltests vor


Ministerium legt Eckpunkte zur niedrigeren Vergütung von Corona-Schnelltests vor
Ministerium legt Eckpunkte zur niedrigeren Vergütung von Corona-Schnelltests vor / Foto: ©

Nach Betrugsvorwürfen bei der Abrechnung von kostenlosen Corona-Schnelltests für alle Bürger schreitet die geplante Reform des Systems voran. Unter anderem sollen die Testzentren pro Test nicht mehr 18, sondern nur noch elf Euro abrechnen können. Auch die Kontrollen sollen verschärft werden, wie aus einem Eckpunktepapier des Bundesgesundheitsministerium hervorgeht, das am Sonntag der Nachrichtenagentur AFP vorlag.

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Bislang können die Testzentren für das verwendete Material bis zu sechs Euro abrechnen. Künftig soll eine Pauschale von drei Euro gelten, wie es in dem Eckpunktepapier heißt, über das zuerst die "Welt am Sonntag" berichtet hatte. Die Vergütung der Abstrichnahme soll auf acht Euro statt zwölf Euro gesenkt werden. Ärzte können hier bislang sogar 15 Euro abrechnen; auch sie sollen künftig nur noch acht Euro bekommen.

Das Papier sieht zudem strengere Kontrollen vor. Die zuständigen Behörden der Länder und Kommunen sollen die Einhaltung der Qualitätsstandards und die Zuverlässigkeit bei den Leistungserbringern überprüfen – "bei der Beauftragung, aber auch durch stichprobenartiges Aufsuchen von Teststellen". Die Kassenärztlichen Vereinigungen, die für die Abrechnung zuständig sind, sollen "den expliziten Auftrag" erhalten, die Rechtmäßigkeit und Plausibilität der Abrechnungen zu kontrollieren. Sie können dafür auch rückwirkende Stichprobenprüfungen vornehmen.

Änderungen sind auch für die Auftragsvergabe geplant. "Eine Beauftragung als Teststelle durch den öffentlichen Gesundheitsdienst erfolgt nur noch durch Einzelbeauftragung und nur, wenn die ordnungsgemäße Durchführung der Testung nach Einschätzung der beauftragenden Behörde gewährleistet ist", heißt es in dem Papier, das vom vergangenen Freitag datiert. "Eine Beauftragung von Leistungserbringern mittels Allgemeinverfügung der Länder ist zukünftig nicht mehr möglich."

Auch eine neue technische Vorgabe ist vorgesehen: Die Betreiber der Testzentren sollen verpflichtet werden, sich nach Verstreichen einer Übergangsfrist an die Corona-Warn-App anzuschließen.

Zur Begründung der Neuerungen heißt es in den Eckpunkten, es bestehe angesichts der "aktuell bekannt gewordenen Betrugsvorfälle einzelner Anbieter Handlungsbedarf". Unter anderem böten die "Vielzahl an unterschiedlichen Vergütungsmöglichkeiten" und die Höhe der derzeitigen Vergütungen "Anreize für strategisches Verhalten".

Die Regeln sollten daher "kurzfristig" geändert werden, heißt es weiter. Laut der "Welt am Sonntag" soll ein erster Entwurf der neuen Testverordnung Anfang der neuen Woche vorgelegt werden.

(U.Beriyev--DTZ)

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