Deutsche Tageszeitung - Wohngeld als Kernleistung darf nicht von Nachweis von Sprachkenntnissen abhängen

Wohngeld als Kernleistung darf nicht von Nachweis von Sprachkenntnissen abhängen


Wohngeld als Kernleistung darf nicht von Nachweis von Sprachkenntnissen abhängen
Wohngeld als Kernleistung darf nicht von Nachweis von Sprachkenntnissen abhängen / Foto: ©

Wohngeld für langfristig aufenthaltsberechtigte Nicht-EU-Bürger an den Nachweis von Sprachkenntnissen zu knüpfen, ist nicht zulässig, wenn das Wohngeld eine Kernleistung der Sozialhilfe ist. Ob Wohnbeihilfe in Oberösterreich als Kernleistung gilt, muss nun das Landesgericht Linz entscheiden, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg urteilte. Es ging um die Klage eines Türken, der in dem österreichischen Bundesland keine Wohnbeihilfe bekommt, weil er keine Deutschkenntnisse nachweisen kann. (Az. C-94/20)

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Der Mann verlangt Schadenersatz für das ihm entgangene Wohngeld. Das österreichische Gericht setzte das Verfahren aus und fragte den EuGH, ob die Regelung mit EU-Recht vereinbar sei. Wenn die Wohnbeihilfe eine Kernleistung darstelle, sei die oberösterreichische Regelung nicht rechtens, entschied dieser.

Zwar muss das Gericht in Linz in dem Einzelfall urteilen. Doch wies der EuGH darauf hin, dass Geld für Menschen, die sonst keine Wohnung zu menschenwürdigen Lebensbedingungen mieten könnten, eine Kernleistung sei. Die Wohnbeihilfe trage dazu bei, diesen Menschen ein menschenwürdiges Dasein zu garantieren.

(A.Nikiforov--DTZ)

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