Deutsche Tageszeitung - Bundestag beschließt Pflegereform mit Pflicht zu Zahlung von Tariflöhnen

Bundestag beschließt Pflegereform mit Pflicht zu Zahlung von Tariflöhnen


Bundestag beschließt Pflegereform mit Pflicht zu Zahlung von Tariflöhnen
Bundestag beschließt Pflegereform mit Pflicht zu Zahlung von Tariflöhnen / Foto: ©

Der Weg für die Pflegereform ist frei. Der Bundestag verabschiedete am Freitag das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung, mit dem die Neuregelungen zur Pflege von der Koalition verknüpft worden waren. Pflegekräfte sollen künftig besser bezahlt und Pflegebedürftige zumindest etwas entlastet werden - Kritiker halten die Reform allerdings für unzureichend.

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Die Pflegereform sieht ab September kommenden Jahres eine Verpflichtung zur Zahlung von Tariflöhnen für alle Pflegeeinrichtungen vor, die Leistungen mit der Pflegeversicherung abrechnen. Den Einrichtungen soll die Bezahlung nach Tarif vollständig durch die Pflegekassen refinanziert werden.

"Applaus reicht nicht", es gehe "ganz handfest darum, dass wir die Arbeits- und Lohnbedingungen von Pflegerinnen und Pflegern verbessern", sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Hierfür setze das neue Gesetz "ein klares Signal". Rund eine halbe Million Pflegekräfte werde von der Reform profitieren.

Die Verbesserungen machten einen "echten Unterschied jeden Monat", sagte auch Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Zudem gebe es nun "mehr Kompetenzen für die Pflegekräfte". Zugleich würden auch Pflegebedürftige besonders bei längeren Heimaufenthalten entlastet, dies sei "ein wichtiger Schritt".

Um eine finanzielle Überforderung von Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohnern zu vermeiden, soll deren Eigenanteil im ersten Jahr des Heimaufenthalts um fünf Prozent sinken. Im zweiten Jahr übernimmt die Pflegekasse 25 Prozent, im dritten Jahr 45 Prozent und danach 70 Prozent des Eigenanteils. Nicht von der Entlastung betroffen sind allerdings sonstige Kosten, etwa für Unterkunft und Verpflegung. In der ambulanten Pflege sollen die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung um fünf Prozent steigen.

Weitere Neuregelungen betreffen die Arbeit der Pflegekräfte. Sie sollen mehr Entscheidungsbefugnisse bei der Auswahl der richtigen Hilfsmittel sowie der häuslichen Versorgung von Pflegebedürftigen erhalten. Für Pflegeheime soll künftig ein einheitlicher Personalschlüssel gelten, was die Einstellung zusätzlicher Pflegekräfte ermöglichen soll.

Zur Finanzierung sind ein Bundeszuschuss von einer Milliarde Euro jährlich für die Pflegekassen sowie eine Anhebung des Pflegebeitrags für Kinderlose um 0,1 Prozentpunkte vorgesehen, was etwa 400 Millionen Euro ausmachen soll.

Sozialverbände und Opposition kritisierten die Neuregelung als unzureichend, auch gab es Zweifel an der Finanzierung und daran, ob die Entlastungen überhaupt bei den Pflegebedürftigen ankommen. Private Anbieter von Pflegeleistungen sprachen ihrerseits von einer Existenzgefährdung ihrer Unternehmen durch die Pflicht zur Zahlung von Tariflöhnen und kündigten dagegen juristische Schritte an.

Die Pflegereform "entpuppt sich als Nachteil für die Pflegebedürftigen", erklärte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch. Er sprach von einem "Taschenspielertrick". Eine Dynamisierung der Pflegeleistungen erfolge nicht, die meisten Pflegebedürftigen würden auch von den Entlastungen nicht profitieren.

"Weder wird das Armutsrisiko Pflegebedürftigkeit begrenzt, noch garantiert, dass alle Pflegebeschäftigten mehr Geld erhalten werden", kritisierte der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB). Vorstandsmitglied Anja Piel forderte eine Deckelung der Eigenanteile in der Pflege.

Das neue Gesetz sieht neben der Pflegereform auch weitere Regelungen vor, unter anderem Verbesserungen bei der Personalbemessung in Krankenhäusern sowie in der Palliativversorgung. Zur Stabilisierung der Sozialbeiträge ist ein ergänzender Bundeszuschuss an die gesetzliche Krankenversicherung von sieben Milliarden Euro für 2022 vorgesehen.

(U.Beriyev--DTZ)

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