Deutsche Tageszeitung - Bundestag beschließt schärfere Transparenzregeln für Abgeordnete

Bundestag beschließt schärfere Transparenzregeln für Abgeordnete


Bundestag beschließt schärfere Transparenzregeln für Abgeordnete
Bundestag beschließt schärfere Transparenzregeln für Abgeordnete / Foto: ©

Nach den Skandalen um lukrative Maskengeschäfte und bezahlten Lobbyismus hat der Bundestag schärfere Transparenzregeln für Abgeordnete beschlossen. Das Parlament stimmte am Freitag für einen von den Regierungsfraktionen Union und SPD zusammen mit Grünen und Linksfraktion eingebrachten Entwurf, der Änderungen im Abgeordnetengesetz vorsieht. Einkünfte aus Nebentätigkeiten und Unternehmensbeteiligungen müssen künftig genauer angegeben werden.

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Einkünfte sind nun anzeigepflichtig, wenn sie im Monat den Betrag von 1000 Euro oder 3000 Euro im ganzen Jahr übersteigen. Festgelegt ist zudem, dass der genaue Betrag "auf Euro und Cent" veröffentlicht werden muss. Direkte oder indirekte Beteiligungen sowohl an Kapitalgesellschaften als auch an Personengesellschaften werden bereits ab fünf Prozent veröffentlicht. Bisher gilt dies erst ab 25 Prozent.

Hintergrund der Änderungen ist der Skandal um Provisionszahlungen bei Maskengeschäften und Lobbytätigkeiten, der CDU und CSU im Frühjahr erschütterte. Mehrere Abgeordnete traten deshalb zurück. Die SPD hatte bereits seit Längerem strengere Offenlegungsregeln gefordert, die Union war aber lange skeptisch.

Die Unionsfraktion will aus den Skandalen nun auch intern Konsequenzen ziehen. "Wir haben im März ein Verhalten erleben müssen, das für uns in der CDU/CSU-Fraktion unvorstellbar war", erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Patrick Schnieder (CDU).

Die Union werde in der nächsten Fraktionssitzung weitergehende Regeln beschließen: "In unserem Verhaltenskodex schließen wir dann beispielsweise Nebentätigkeiten für unsere Fraktionsspitzen grundsätzlich aus, wir bilden einen Integritätsausschuss und schaffen ein fraktionsinternes Sanktionsregime bis hin zum Fraktionsausschluss."

(I.Beryonev--DTZ)

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