Deutsche Tageszeitung - Tausende Apotheken bieten Ausstellung des digitalen Impfnachweises an

Tausende Apotheken bieten Ausstellung des digitalen Impfnachweises an


Tausende Apotheken bieten Ausstellung des digitalen Impfnachweises an
Tausende Apotheken bieten Ausstellung des digitalen Impfnachweises an / Foto: ©

In tausenden Apotheken können sich Bürgerinnen und Bürger seit Montag den digitalen Corona-Impfausweis besorgen. Mehr als 13.000 Apotheken hätten sich kurzfristig entschlossen, diese Leistung anzubieten, erklärte der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbands, Thomas Dittrich. Dies seien mehr als zwei Drittel aller Apotheken. Bis zum späten Vormittag seien schon 140.000 Zertfikate ausgestellt worden. Die Apotheker baten dennoch um Geduld.

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Zum Start der Ausstellung der digitalen Corona-Impfausweisen war das entsprechende Suchportal zum Teil völlig überlastet. Aufgrund der "extrem hohen Nachfrage" sei das Portal www.mein-apothekenmanager.de, auf dem Verbraucher bundesweit Apotheken finden können, die digitale Impfnachweise kostenlos ausstellen, "massiv belastet", räumte Dittrich ein.

"Wir weisen deshalb darauf hin, dass es nicht zwingend notwendig ist, dass sich die Menschen schon heute ihr digitales Impfzertifikat in der Apotheke ausstellen lassen", mahnte der Verbandspräsident. Die Apotheken böten den Service auch in den kommenden Wochen weiter an, und der gelbe Impfpass bleibe auch weiterhin gültig.

Wer vollständig gegen Corona geimpft wurde, kann mit seinem gelben Impfausweis oder mit einer Bescheinigung des Impfarztes in die Apotheke kommen. Wichtig ist, auch den Personalausweis oder Reisepass zur Kontrolle dabei zu haben. Die Apotheke kann dann ein digitales Impfzertifikat erstellen, das die Kunden später - etwa bei einer Reise - in Form eines QR-Codes auf dem Smartphone mithilfe einer App vorzeigen können.

Wer kein Smartphone hat oder es nicht für den Impfnachweis nutzen will, kann sich das Zertifikat mit dem QR-Code auch ausdrucken lassen. Ein Nachweis des Impfstatus’ ist weiterhin auch per gelbem Impfheft oder ärztlicher Bescheinigung möglich.

(I.Beryonev--DTZ)

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