Deutsche Tageszeitung - Union und SPD einigen sich auf Paket gegen Hass und zum Schutz von Frauen

Union und SPD einigen sich auf Paket gegen Hass und zum Schutz von Frauen


Union und SPD einigen sich auf Paket gegen Hass und zum Schutz von Frauen
Union und SPD einigen sich auf Paket gegen Hass und zum Schutz von Frauen / Foto: ©

Zum Ende der Legislaturperiode hat sich die große Koalition auf ein Gesetzespaket gegen Hass im Netz sowie zum Schutz von Frauen und Kindern verständigt. Es soll noch in der kommenden Woche von Bundestag und Bundesrat gebilligt werden, wie Union und SPD am Mittwoch mitteilten.

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Mit der Einigung wird das Verbot der Veröffentlichung vom Feindeslisten geregelt. In Zukunft macht sich strafbar, wer Listen veröffentlicht, die Menschen Gefahren auszusetzen könnten. Insbesondere in rechtsextremen Kreisen habe sich diese "widerliche Praxis" etabliert, erklärte der Unions-Rechtsexperte Jan-Marco Luczak (CDU). Auf diesen Listen würden Menschen "namentlich und mitunter sogar mit Anschrift genannt", sagte der rechtspolitische Sprecher der SPD, Johannes Fechner.

Frauen sollen mit dem neuen Gesetz künftig besser vor Stalking geschützt werden. Der Straftatbestand der Nachstellung wird praxistauglicher ausgestaltet, damit die Betroffenen auch wirklich besser geschützt werden. Durch die Strafverschärfungen sollen Täter künftig schneller in Untersuchungshaft genommen werden können.

Auch heimliche Nacktaufnahmen etwa in der Sauna oder im FKK-Bereich werden zukünftig unter Strafe gestellt. Die Erstellung kann künftig mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft werden. Zum sexuellen Kindesmissbrauch wird geregelt, dass im Internet kursierende Anleitungen zum Missbrauch künftig ebenfalls einen Straftatbestand darstellen.

Zudem wird mit dem Paket bei schwersten, unverjährbaren Straftaten wie Mord oder Völkermord die Wiederaufnahme von Prozessen nach einem Freispruch möglich, wenn nach Abschluss des Gerichtsverfahrens neue, belastende Beweismittel aufgefunden werden. Voraussetzung ist, dass sich die strafrechtliche Verantwortlichkeit eines zuvor Freigesprochenen ergibt.

Schließlich werden kriminelle Handelsplattformen unter Strafe gestellt. "Wer Waffen oder Drogen im Darknet verkauft, kann sich nicht mehr damit herausreden, dass die Website alles automatisch erledigt", sagte Unionsfraktionsvize Thorsten Frei (CDU). "Hier schließen wir eine wichtige Lücke, um auch denjenigen zu erfassen, der eine kriminelle Infrastruktur im Netz bereitstellt."

Die Gesetzesvorhaben waren zum Teil schon seit längerem geplant, die Koalition einigte sich jetzt auf letzte Details.

(M.Dylatov--DTZ)

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