Deutsche Tageszeitung - Gericht gibt EU-Kommission im Streit mit Impfstoffhersteller Astrazeneca Recht

Gericht gibt EU-Kommission im Streit mit Impfstoffhersteller Astrazeneca Recht


Gericht gibt EU-Kommission im Streit mit Impfstoffhersteller Astrazeneca Recht
Gericht gibt EU-Kommission im Streit mit Impfstoffhersteller Astrazeneca Recht / Foto: ©

Im Streit mit dem Impfstoff-Hersteller Astrazeneca wegen Lieferverzögerungen hat die EU-Kommission vor Gericht Recht behalten - sie bekommt aber nicht so viele Dosen wie gewünscht. Das zuständige belgische Gericht habe "einen schwerwiegenden Verstoß" Astrazenecas gegen seine vertraglichen Verpflichtungen mit der EU festgestellt, erklärte die Kommission am Freitag. Allerdings verpflichtete das Gericht das britisch-schwedische Unternehmen zu deutlich weniger Impfstoff-Lieferungen, als die Kommission gefordert hatte.

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Laut Gerichtsbeschluss muss Astrazeneca bis Ende September zusätzlich zu den 30 Millionen gelieferten Dosen des ersten Quartals 2021 weitere 50 Millionen Impfstoffdosen liefern, ansonsten drohen Strafgelder. Die Kommission hatte zusätzliche Lieferungen im Umfang von 90 Millionen Dosen schon bis Ende Juni gefordert.

Astrazeneca hat unter Verweis auf Produktionsprobleme bislang deutlich weniger Impfstoff an die EU geliefert, als vertraglich vereinbart. Die EU-Kommission, die mit den verschiedenen Impfstoffherstellern im Namen der Mitgliedstaaten die Lieferverträge ausgehandelt hatte, leitete deshalb im Mai rechtliche Schritte ein. Astrazeneca bestreitet, den mit der EU geschlossenen Vertrag gebrochen zu haben. Nach Kommissionsangaben widersprachen die belgischen Richter dem nun.

Das Gericht sei außerdem der Ansicht, dass Astrazeneca "auch die im Vertrag ausdrücklich genannten britischen Produktionsstätten" zur Vertragserfüllung hätte nutzen müssen. Die Lieferverzögerungen hatten in der EU besonders für Verärgerung gesorgt, weil insbesondere Großbritannien offenbar nicht betroffen war. Im Fokus des Streits lagen deshalb zwei Produktionsstätten des Unternehmens in Großbritannien, die bislang keinen Impfstoff für die EU produziert haben.

Insgesamt bleibt der Zeitplan, den das Brüsseler Gericht nun vorgibt, allerdings deutlich den Forderungen der Kommission zurück. Astrazeneca muss demnach 15 Millionen Dosen bis zum 26. Juli liefern, 20 Millionen weitere bis zum 23. August und noch einmal 15 Millionen bis zum 27. September. "Bei Nichteinhaltung dieser Lieferfristen muss Astrazeneca eine Strafe von 10 Euro pro nicht gelieferter Dosis zahlen", erklärte die EU-Kommission.

Astrazeneca zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung. "Der Richter hat die Lieferung von 80,2 Millionen Dosen bis zum 27. September 2021 angeordnet", erklärte das Unternehmen, wobei es die 30 Millionen Dosen, die es bereits im ersten Quartal geliefert hatte, mit in die Berechnung einbezog. Insgesamt habe Astrazeneca bereits jetzt mehr als 70 Millionen Dosen in die EU geliefert - und werde daher die gerichtlich geforderte Menge ohnehin problemlos überschreiten.

(M.Dylatov--DTZ)

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