Deutsche Tageszeitung - Von der Leyen: Ungarns Homosexuellen-Gesetz ist "eine Schande"

Von der Leyen: Ungarns Homosexuellen-Gesetz ist "eine Schande"


Von der Leyen: Ungarns Homosexuellen-Gesetz ist "eine Schande"
Von der Leyen: Ungarns Homosexuellen-Gesetz ist "eine Schande" / Foto: ©

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat das ungarische Homosexuellen-Gesetz als "Schande" kritisiert. Es diskriminiere Menschen "aufgrund ihrer sexuellen Orientierung" und verstoße gegen die "fundamentalen Werte der Europäischen Union", sagte von der Leyen am Mittwoch in Brüssel. Sie habe deshalb ihre zuständigen Kommissare aufgefordert, einen Brief an Ungarn zu schicken, "um unseren rechtlichen Bedenken Ausdruck zu verleihen, bevor das Gesetz in Kraft tritt".

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Das Gesetz gegen "Werbung" für Homosexualität war in der vergangenen Woche vom ungarischen Parlament verabschiedet worden. Bildungsprogramme zu Homosexualität oder Werbung von Großunternehmen, die sich mit Homosexuellen solidarisch erklären, werden demnach verboten, ebenso wie Aufklärungsbücher zu dem Thema. Offizielles Ziel ist der Schutz von Minderjährigen.

Das Gesetz verstoße gegen die Menschenwürde, den Gleichheitsgrundsatz und grundlegende Menschenrechte, sagte von der Leyen. "Bei diesen Prinzipien gehen wir keine Kompromisse ein." Sie glaube an ein "Europa der Vielfalt", in dem "wir lieben können, wen wir wollen", sagte die Kommissionschefin. Sie werde deshalb "alle Befugnisse der Kommission nutzen, damit die Rechte der EU-Bürger gesichert sind".

Deutschland und mittlerweile 13 weitere Mitgliedstaaten haben in einer gemeinsamen Erklärung gegen das Gesetz protestiert und die Kommission zum Handeln aufgefordert. Die Regierungen äußerten dabei ihre "tiefe Besorgnis" über das Gesetz. Es diskriminiere LGBTQI-Menschen und verletzte "das Recht auf freie Meinungsäußerung unter dem Vorwand, Kinder zu schützen", heißt es. Notfalls soll die Kommission demnach auch vor den Europäischen Gerichtshof ziehen.

Die EU-Kommission kann bei Verstößen von Mitgliedstaaten Vertragsverletzungsverfahren einleiten. Dies tut sie in der Regel aber erst, nachdem eine umstrittene Regelung in Kraft getreten ist. Über mehrere Etappen kann dieses Verfahren bis zu einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof führen.

(A.Nikiforov--DTZ)

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