Deutsche Tageszeitung - Gericht: Freikirchlichen Eltern darf Sorgerecht in Schulfragen entzogen werden

Gericht: Freikirchlichen Eltern darf Sorgerecht in Schulfragen entzogen werden


Gericht: Freikirchlichen Eltern darf Sorgerecht in Schulfragen entzogen werden
Gericht: Freikirchlichen Eltern darf Sorgerecht in Schulfragen entzogen werden / Foto: ©

Bei anhaltender kindswohlgefährdender Beschulungsverweigerung darf Eltern das Sorgerecht für ihre Kinder teilweise entzogen werden. Das entschied das Oberlandesgericht im niedersächsischen Celle nach Angaben vom Freitag in einem Rechtsstreit zwischen einem Jugendamt und Eltern einer sogenannten freikirchlichen Gemeinde mit insgesamt sieben Kindern. Die Richter sahen die Gefahr, dass die Kinder nicht genügend Wissen für Schulabschlüsse und keinerlei soziale Kompetenzen erwerben. (Az. 21 UF 205/20)

Textgröße ändern:

Deshalb entzogen sie den Eltern das Sorgerecht für ihre beiden ältesten Kinder im Alter von sieben und acht Jahren, soweit es die Regelung von schulischen Angelegenheiten betrifft. An ihrer Stelle darf jetzt das Jugendamt die wesentlichen Entscheidungen treffen und dabei notfalls auch die Herausgabe der beiden Kinder erzwingen, um sie in den staatlichen Schulunterricht zu schicken.

Nach Angaben des Gerichts wollen die Eltern ihre Kinder von allen Einflüssen fernhalten, die nach ihren Glaubensvorstellungen den göttlichen Geboten zuwiderlaufen. Im schulischen Kontext wollen sie etwa ein Konfrontation mit Themen wie Gleichberechtigung von Mann und Frau, Evolutionstheorie oder Sexualkunde verhindern. Die Mutter unterrichtet ihre Kinder stattdessen in einem gewissen Umfang zu Hause gemäß dem Modell einer "freien christlichen Schule".

Nach Überzeugung der Richter gelingt es den beiden Eltern auf diese Weise nicht, den Kindern ausreichendes Wissen für spätere schulische Prüfungen und eine Berufsausbildung zu vermitteln. Sie hätten nicht einmal das Konzept ihres Modells "nachvollziehbar" beschreiben können. Dazu komme, dass die Kinder keine Möglichkeit bekämen, soziale Kompetenzen für den Umgang mit "andersgläubigen Menschen" zu erwerben und sich in einer Umgebung durchzusetzen, in der die Glaubensvorstellungen der Familie nicht geteilt würden.

Nach eigenen Angaben nahm das Gericht dabei eine Abwägung zu den im Grundgesetz verbürgten Garantien der Glaubensfreiheit und des elterlichen Erziehungsrechts vor. Eltern stehe es prinzipiell zu, ihren Kindern ihre Glaubens- und Weltanschauungsvorstellungen zu vermitteln und sie auch von gegenläufigen Ansichten fernzuhalten. Allein durch Teilnahme der Kinder am Unterricht einer staatlichen Schule würden sie daran jedoch nicht gehindert. Im vorliegenden Fall sei der Sorgerechtsentzug daher nötig und verhältnismäßig.

Mit der Entscheidung änderte das Oberlandesgericht ein Urteil des Amtsgerichts in Rotenburg (Wümme) ab, das Zwangsmaßnahmen gegen die Eltern zunächst noch abgelehnt hatte, weil es bei den beiden ältesten Kindern bisher keine Wissensdefizite erkannte. Dagegen war das zuständige Jugendamt vorgegangen und bekam jetzt Recht.

Schon 2019 hatte das niedersächsische Landesschulamt laut Gericht die Befreiung der Kinder von der Schulpflicht abgelehnt, wobei die abschließende verwaltungsgerichtliche Entscheidung dazu noch aussteht. Der Vater wurde demnach zwischenzeitlich bereits 15-mal zu Bußgeldern wegen Verstößen gegen die Schulpflicht verurteilt.

(I.Beryonev--DTZ)

Empfohlen

Kongresswahl: Trump scheitert mit Präventiv-Klage zu Namensvettern in Alaska

US-Präsident Donald Trump ist mit einem höchst ungewöhnlichen Versuch gescheitert, den Ausgang einer Senatswahl im Bundesstaat Alaska im Fall einer Niederlage der Republikaner zu blockieren. Bundesrichterin Sharon Gleason wies am Sonntag eine Klage ab, in der das Justizministerium eine Blockade der Zertifizierung des Wahlausgangs bei einem Sieg der oppositionellen Demokraten forderte.

Russlandfreundliche Amtsinhaberin Jotowa siegt bei Präsidentenwahl in Bulgarien

Die russlandfreundliche Amtsinhaberin Ilijana Jotowa bleibt Präsidentin von Bulgarien. Die Staatschefin, die sich für einen Dialog mit Moskau und gegen Militärhilfen für die Ukraine ausspricht, setzte sich in der Stichwahl am Sonntag laut Prognosen klar gegen ihren pro-westlichen Herausforderer Andrej Gjurow durch. Jotowa kam demnach auf zwischen 52,5 und 59 Prozent, Gjurow auf zwischen 38 und 44 Prozent.

Russlandfreundliche Amtsinhaberin Jotowa gewinnt Präsidentschaftswahl in Bulgarien

Die russlandfreundliche Amtsinhaberin Ilijana Jotowa hat die Präsidentschaftswahl in Bulgarien Prognosen zufolge gewonnen. Die 62-Jährige setzte sich in der Stichwahl am Sonntag laut Nachwahlbefragungen klar gegen ihren pro-westlichen Herausforderer Andrej Gjurow durch. Jotowa kam demnach auf zwischen 50,7 und 52,5 Prozent, Gjurow auf zwischen 43,4 und 44 Prozent.

Vermögen und Onlineaktivitäten: China verstärkt Kontrolle von Partei-Funktionären

Die Kommunistische Partei Chinas will die Aufsicht über ihre Funktionäre verschärfen, indem sie deren Vermögen und Onlineaktivitäten genau untersucht. Dies geht aus einem Dokument hervor, das die staatliche Nachrichtenagentur Xinhua am Sonntag nach Abschluss der Sitzung des Zentralkomitees der Partei in Peking veröffentlichte. In der mehrtägigen Sitzung war es vor allem um Führungsverhalten und den Kampf gegen Korruption gegangen.

Textgröße ändern: