Deutsche Tageszeitung - Krankenkassen müssen Spracherkennungssoftware für behinderte Kinder zahlen

Krankenkassen müssen Spracherkennungssoftware für behinderte Kinder zahlen


Krankenkassen müssen Spracherkennungssoftware für behinderte Kinder zahlen
Krankenkassen müssen Spracherkennungssoftware für behinderte Kinder zahlen / Foto: ©

Krankenkassen müssen die Kosten für eine Spracherkennungssoftware zur Unterstützung des Schulunterrichts von behinderten Kindern übernehmen. Das entschied das Landessozialgericht der Bundesländer Niedersachsen und Bremen nach Angaben vom Montag. Auch die "Herstellung und Sicherung der Schulfähigkeit" gehöre zu den Aufgaben gesetzlicher Krankenkassen, hieß es in dem bereits rechtskräftigen Urteil vom April. (Az. L 4 KR 187/18)

Textgröße ändern:

Nach Gerichtsangaben ging es in dem Prozess um Kosten für eine handelsübliche Software für eine unter spastischen Lähmungen leidende neunjährige Förderschülerin in Höhe von etwa 600 Euro. Das Mädchen hat demnach größte Mühe, einen Stift zu halten und damit zu schreiben. Das fragliche Programm erkennt Sprache und "übersetzt" diese in Text sowie Steuerungsbefehle für Computer.

Einen Antrag der Eltern des Mädchens auf Kostenübernahme lehnte die Krankenkasse allerdings ab. Laut Gericht vertrat die Kasse die Auffassung, dass die Software kein spezielles Hilfsmittel für Behinderte und der Schulträger für barrierefreie Ausstattung zuständig sei. Außerdem gebe es eine Alternative im Rahmen eines weit verbreiteten marktüblichen Standardpakets mit Bürosoftware.

Sämtliche Argumente wiesen die Richter jedoch zurück. Im Fall von behinderten Kindern habe eine Krankenkasse sämtliche notwendigen Hilfsmittel für Schulunterricht sowie Hausaufgabenerledigung zur Verfügung zu stellen. Dabei sei auch "ein großzügigerer Maßstab" anzulegen, um deren Entwicklung zu fördern. Der Schulträger sei dafür nicht zuständig. Die von der Kasse benannte Alternative sei zumindest zum fraglichen Zeitpunkt noch nicht gut genug gewesen.

(V.Korablyov--DTZ)

Empfohlen

"Heat"-Regisseur Michael Mann verletzt sich versehentlich mit Schusswaffe

Hollywood-Regisseur Michael Mann ist berühmt für spektakuläre Schusswechsel in Thrillern wie "Heat" und "Collateral". Jetzt hat sich der 83-jährige Filmemacher selbst versehentlich mit einer Schusswaffe leicht verletzt. Wie Manns Agent am Sonntag mitteilte, löste sich an einem Schießstand in Los Angeles ein Schuss aus einer Waffe, die der Regisseur im Halfter trug. Mann habe eine "oberflächliche Verletzung" erlitten und sei medizinisch behandelt worden.

Ukraine-Krieg: Feuerpause in Stadt Oleschky zu Ende gegangen

Die sechstägige Feuerpause in der russisch besetzten südukrainischen Stadt Oleschky ist zu Ende gegangen. "Die vom 27. Oktober bis zum 1. November geltende Waffenruhe ist beendet", erklärte der ukrainische Menschenrechtsbeauftragte Dmytro Lubinez am Sonntagabend. Die Feuerpause sei ein "wichtiger Schritt in unseren gemeinsamen humanitären Bemühungen" gewesen. Er arbeite nun mit der russische Menschenrechtsbeauftragten Jana Lantratowa an weiteren humanitären Initiativen, erklärte Lubinez.

Offener Streit bei US-Demokraten in Michigan vor Kongresswahl

Kurz vor den wichtigen US-Kongresswahlen werden die oppositionellen Demokraten im wichtigen Bundesstaat Michigan von internen Kämpfen erschüttert. Die demokratische Abgeordnete Haley Stevens, die ihrem linksgerichteten Parteikollegen Abdul El-Sayed in einer Senats-Vorwahl unterlegen war, stellte sich am Sonntag hinter den Senatskandidaten der Republikaner von Präsident Donald Trump.

Kongresswahl: Trump scheitert mit Präventiv-Klage zu Namensvettern in Alaska

US-Präsident Donald Trump ist mit einem höchst ungewöhnlichen Versuch gescheitert, den Ausgang einer Senatswahl im Bundesstaat Alaska im Fall einer Niederlage der Republikaner zu blockieren. Bundesrichterin Sharon Gleason wies am Sonntag eine Klage ab, in der das Justizministerium eine Blockade der Zertifizierung des Wahlausgangs bei einem Sieg der oppositionellen Demokraten forderte.

Textgröße ändern: