Deutsche Tageszeitung - Anklage gegen Ex-AfD-Abgeordneten wegen Aufforderns zu Straftaten erhoben

Anklage gegen Ex-AfD-Abgeordneten wegen Aufforderns zu Straftaten erhoben


Anklage gegen Ex-AfD-Abgeordneten wegen Aufforderns zu Straftaten erhoben
Anklage gegen Ex-AfD-Abgeordneten wegen Aufforderns zu Straftaten erhoben / Foto: ©

Die Generalstaatsanwaltschaft im rheinland-pfälzischen Koblenz hat gegen einen ehemaligen AfD-Abgeordneten des baden-württembergischen Landtags Anklage wegen öffentlichen Aufforderns zu Straftaten erhoben. Er soll im vergangenen September auf einer Demonstration gegen die Coronapolitik von Bund und Ländern in der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt Mainz zum gewaltsamen Sturz der Bundesregierung aufgerufen haben, wie die Behörde am Montag mitteilte.

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Zudem soll Stefan R. im vergangenen August bei einer Demonstration gegen die Coronapolitik der Bundesregierung gemeinsam mit weiteren Demonstranten die Treppe des Berliner Reichstagsgebäudes erstürmt und dabei Widerstand gegen Polizeibeamte geleistet haben. Am 29. August drangen mehrere hundert Demonstranten auf eine Treppe des Reichstagsgebäudes vor und gelangten bis an den Eingang. Polizisten konnten sie zurückdrängen. Die Erstürmung sorgte für allgemeines Entsetzen. Gegen dutzende Demonstranten wird ermittelt.

Die Anklage wirft dem früheren AfD-Politiker zudem vor, am selben Tag in einer Internetveröffentlichung die Bundesrepublik und ihre verfassungsmäßige Ordnung böswillig verächtlich gemacht zu haben, indem er die Bundesrepublik öffentlich als "Willkürstaat" und als "letzten Dreck" bezeichnet haben soll, wie die Generalstaatsanwaltschaft erklärte.

Der Beschuldigte war demnach bis Ende April dieses Jahres Landtagsabgeordneter in Baden-Württemberg. Zunächst gehörte er der AfD-Fraktion an. Im Zusammenhang mit den Äußerungen vom vergangenen September wurde er aber aus der Fraktion ausgeschlossen, er blieb bis zum Ende der Legislaturperiode fraktionsloser Abgeordneter im Parlament.

Der Beschuldigte äußerte sich demnach bislang nicht zu den Vorwürfen. Das Landgericht Mainz entscheidet nun über die Zulassung der Anklage. Ein Termin zur Hauptverhandlung steht noch nicht fest.

(V.Sørensen--DTZ)

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