Deutsche Tageszeitung - Berliner Kammergericht verurteilt ehemaliges IS-Mitglied zu Jugendstrafe

Berliner Kammergericht verurteilt ehemaliges IS-Mitglied zu Jugendstrafe


Berliner Kammergericht verurteilt ehemaliges IS-Mitglied zu Jugendstrafe
Berliner Kammergericht verurteilt ehemaliges IS-Mitglied zu Jugendstrafe / Foto: ©

Wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrorvereinigung hat das Berliner Kammergericht am Dienstag ein 26-jähriges ehemaliges IS-Mitglied aus Syrien zu einer Jugendstrafe verurteilt. Das Gericht setzte die Strafe von einem Jahr und zwei Monaten zur Bewährung aus. Die Bundesanwaltschaft hatte im Prozess dargelegt, dass sich der damals 19-jährige Hussein D. im Jahr 2014 in seiner syrischen Heimatstadt Rakka der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) angeschlossen hatte.

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D. soll jedoch nicht für die Organisation gekämpft haben. Als er einige Monate später in die Türkei floh, soll er sich zudem vom IS innerlich wieder losgesagt haben. Auch die Verteidigung sah die IS-Mitgliedschaft als gegeben an. Sie gab aber zu bedenken, dass D. in Rakka aufgewachsen und nicht wie andere Anhänger zum IS gekommen sei, "sondern der IS zu ihm". Sowohl die Bundesanwaltschaft als auch die Verteidigung forderten eine Jugendstrafe auf Bewährung.

Das Gericht folgte dem und sah den Tatbestand der Mitgliedschaft in einer Terrorvereinigung als erwiesen an. Auch der Vorsitzende Richter betonte aber, dass der Verurteilte ein Einheimischer in Syrien gewesen und nicht zum IS gereist sei. Da er außerdem nicht für die Organisation gekämpft habe, bewege sich das Strafmaß im unteren Rahmen.

Wegen verschiedener Betäubungsmitteldelikte ordnete das Gericht D.s Teilnahme an einem Drogenpräventionsprogramm an. Dies und der Bewährungshelfer seien "Hilfen und keine Gängelung", betonte der Vorsitzende Richter. D. hatte seit Dezember in Untersuchungshaft gesessen - dieser Haftbefehl wurde aufgehoben.

(U.Stolizkaya--DTZ)

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