Deutsche Tageszeitung - AfD macht Rückzieher in Streit um Maskenpflicht im Bundestag

AfD macht Rückzieher in Streit um Maskenpflicht im Bundestag


AfD macht Rückzieher in Streit um Maskenpflicht im Bundestag
AfD macht Rückzieher in Streit um Maskenpflicht im Bundestag / Foto: ©

Nach ihrem Rückzieher im Streit über die Maskenpflicht im Bundestag hat die AfD dem Bundesverfassungsgericht eine "fragwürdige" Einmischung in die politische Auseinandersetzung vor der Bundestagswahl vorgeworfen. Mit einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss stellten die Karlsruher Richter das Verfahren zu einer Organklage von 19 AfD-Bundestagsabgeordneten ein, weil die Antragsteller ihre Klage zurückgenommen hatten. Andernfalls wären die Anträge einstimmig als unzulässig verworfen worden, heißt es in dem Beschluss. (Az: 2 BvE 10/20)

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"Es gab keinen Grund, ohne auch nur ein einziges Wort der Begründung auf eine angebliche Unzulässigkeit hinweisen", erklärte hierzu der AfD-Justiziar und Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner. Den Karlsruher Richtern fehle es an der notwendigen Politikferne. "Das Bundesverfassungsgericht mischt sich auch hier in fragwürdiger Art und Weise in die politische Auseinandersetzung, zumal in zeitlich unmittelbarer Nähe zu einer Bundestagswahl, ein."

Demgegenüber warf der FDP-Abgeordnete und Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki der AfD eine Missachtung des Verfassungsgerichts vor. "Einen unzureichend begründeten Antrag einzureichen, der das Begehren unzulässig werden lässt, ist auch eine Missachtung des Bundesverfassungsgerichts, das erwarten darf, ernst genommen zu werden", sagte Kubicki "Rheinischen Post" aus Düsseldorf.

Hintergrund ist das im Zuge der Corona-Pandemie von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) im Oktober 2020 angeordnete Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in allen Bundestagsgebäuden. An ihrem jeweiligen Platz im Plenarsaal und am Rednerpult dürfen Abgeordnete die Maske abnehmen. Dies wurde mehrfach erneuert, zuletzt am 24. Juni.

Mehrere AfD-Abgeordnete hatten sich demonstrativ nicht an die Maskenpflicht gehalten. 19 von ihnen riefen das Bundesverfassungsgericht an. Die Anordnung greife unzulässig in ihre Abgeordnetenrechte ein, hieß es zur Begründung.

Bereits am 21. April hatte das Bundesverfassungsgericht den Antragstellern und auch der Öffentlichkeit eine Entscheidung angekündigt, ohne zuvor Bundestagspräsident Schäuble als Gegenseite zu einer Stellungnahme aufzufordern. Dies war den Antragstellern der AfD offenbar ein Zeichen, dass ihre Organklage keinen Erfolg haben würde. Sie nahmen sie daher noch vor der Veröffentlichung zurück.

Das Verfahren sei daher einzustellen, erklärte nun das Bundesverfassungsgericht. Auch ein öffentliches Interesse an einer Entscheidung bestehe nicht. Es sei einstimmig beabsichtigt gewesen, den Antrag als unzureichend begründet und daher unzulässig abzuweisen.

(S.A.Dudajev--DTZ)

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