Deutsche Tageszeitung - Geldstrafen für vier Männer wegen Misshandlung von Flüchtlingen in Burbach

Geldstrafen für vier Männer wegen Misshandlung von Flüchtlingen in Burbach


Geldstrafen für vier Männer wegen Misshandlung von Flüchtlingen in Burbach
Geldstrafen für vier Männer wegen Misshandlung von Flüchtlingen in Burbach / Foto: ©

Mehr als zweieinhalb Jahre nach Beginn des Hauptprozesses um die Misshandlung von Flüchtlingen in einer Notunterunterkunft im nordrhein-westfälischen Burbach sind vier Männer zu Geldstrafen verurteilt worden. Drei Mitarbeiter des Wachpersonals sowie ein Sozialbetreuer müssen wegen Freiheitsberaubung insgesamt zwischen 900 und 3500 Euro Strafe zahlen, wie eine Sprecherin des Landgerichts in Siegen erklärte. Einer von ihnen sei zudem wegen Nötigung verurteilt worden.

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Demnach stellte die Kammer neun Fälle fest, bei denen Flüchtlinge in sogenannte Problemzimmer gesperrt worden waren - etwa, weil sie in der Unterkunft geraucht oder Alkohol getrunken hätten. In den übrigen Fällen seien die Angeklagten freigesprochen worden. Strafverschärfend bewertete die Kammer, dass die Flüchtlinge, die als Schutzsuchende nach Deutschland gekommen seien, durch die Taten weiter traumatisiert worden seien.

Strafmildernd habe sich jedoch die Tatsache ausgewirkt, dass die Männer alle nicht im Umgang mit Flüchtlingen in einer Notunterkunft geschult gewesen seien und Reue gezeigt hätten. Zudem sei nur einer von ihnen vorbestraft gewesen, und die Taten lägen lange zurück. Einer der Angeklagten leide zudem unter psychischen und finanziellen Probleme durch die Dauer des Prozesses.

Die Misshandlungen in der Unterkunft in Burbach waren im September 2014 durch Handyfotos und ein Video bekannt geworden, die bundesweit Entsetzen auslösten: Das Video zeigte Wachleute, die einen Flüchtling dazu gezwungen haben sollen, sich auf eine mit seinem Erbrochenem verschmutzte Matratze zu legen. Auf den Handyfotos posierte ein Wachmann mit dem Fuß im Nacken eines auf dem Boden fixierten Heimbewohners.

In sogenannten Problemzimmern wurden Flüchtlinge teils für mehrere Tage rechtswidrig eingesperrt, weil sie angeblich gegen die Hausordnung verstoßen hatten. Das Großverfahren, das im November 2018 begann, richtete sich ursprünglich gegen 38 Angeklagte. Gegen 14 von ihnen ergingen bereits Urteile.

Sechs Beschuldigte wurden freigesprochen, drei Verfahren wurden wegen Geringfügigkeit und zwei weitere gegen Zahlungsauflagen vorläufig eingestellt. Ein Angeklagter starb inzwischen. Acht eigenständige Prozesse laufen noch.

(I.Beryonev--DTZ)

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