Deutsche Tageszeitung - Bundesverfassungsgericht erklärt Richter in Asylverfahren für ungeeignet

Bundesverfassungsgericht erklärt Richter in Asylverfahren für ungeeignet


Bundesverfassungsgericht erklärt Richter in Asylverfahren für ungeeignet
Bundesverfassungsgericht erklärt Richter in Asylverfahren für ungeeignet / Foto: ©

Ein Richter, der Einwanderung als "Gefahr für die deutsche Kultur und Rechtsordnung sowie menschliches Leben" ansieht, eignet sich nicht als Richter in einem Asylverfahren. Das betonte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss. Es hob damit einen Beschluss auf, mit dem das Verwaltungsgericht Gießen ein Ablehnungsgesuch gegen den Richter abgewiesen hatte. (Az: 2 BvR 890/20)

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Der Beschwerdeführer stammt aus Afghanistan. Er kam 2016 nach Deutschland. Sein Asylantrag wurde abgelehnt, woraufhin er klagte. Zuständig war hierfür das Verwaltungsgericht Gießen. Gegen den dort zuständigen Richter stellte der Anwalt des Asylbewerbers einen Befangenheitsantrag.

Hintergrund sind die Wahlplakate der NPD mit dem Slogan "Stoppt die Invasion: Migration tötet! Widerstand jetzt". Bundesweit werteten mehrere Städte dies als Volksverhetzung und forderten die NPD zum Abhängen der Plakate auf.

Das Verwaltungsgericht Gießen hob jedoch eine solche Anordnung einer mittelhessischen Stadt schon wegen eines Formfehlers auf. Weiter führte das Urteil aus, die Aussage "Migration tötet" sei eine beweisbare Tatsache. Einwanderung stelle "naturgemäß eine Gefahr für kulturelle Werte an dem Ort dar, an dem die Einwanderung" stattfinde. Sie sei eine "Gefahr für die deutsche Kultur und Rechtsordnung sowie menschliches Leben".

"Damit steht es dem genannten Urteil gleichsam auf die Stirn geschrieben, dass der Richter, der es abgefasst hat, Migration für ein grundlegendes, die Zukunft unseres Gemeinwesens bedrohendes Übel hält", heißt es hierzu in dem Karlsruher Beschluss. Die dortigen Formulierungen seien "offensichtlich geeignet, Misstrauen des Beschwerdeführers gegen die Unparteilichkeit des abgelehnten Richters zu begründen".

Das Bundesverfassungsgericht betonte ausdrücklich, dass die Richter nicht darüber entschieden, ob auch sie das NPD-Wahlplakat für volksverhetzend halten. Am Mittwoch hatte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen dies bejaht und eine Anordnung der Stadt Münster zum Abhängen der Plakate bestätigt.

(P.Tomczyk--DTZ)

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