Deutsche Tageszeitung - Bewährungsstrafen für Rechtsextreme in Neuauflage von Ballstädt-Prozess

Bewährungsstrafen für Rechtsextreme in Neuauflage von Ballstädt-Prozess


Bewährungsstrafen für Rechtsextreme in Neuauflage von Ballstädt-Prozess
Bewährungsstrafen für Rechtsextreme in Neuauflage von Ballstädt-Prozess / Foto: ©

Im Prozess um den Neonaziüberfall auf eine Kirmesfeier im thüringischen Ballstädt sind die neun Angeklagten zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Das Landgericht Erfurt sprach sie in der Neuauflage des Verfahrens am Montag der gefährlichen Körperverletzung in zehn Fällen schuldig. Gegen insgesamt sieben Angeklagte verhängte das Gericht jeweils eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zwei weitere Beschuldigte erhielten jeweils ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung, wie das Gericht mitteilte.

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Bei einem Überfall von Rechtsextremen auf eine Feier des ortsansässigen Kirmesvereins in Ballstädt waren im Februar 2014 zehn Menschen zum Teil schwer verletzt worden. Die in einem ersten Prozess im Jahr 2017 verhängten Freiheits- und Bewährungsstrafen hob der Bundesgerichtshof im vergangenen Jahr wegen Formfehlern auf, weshalb die Tat nun vor dem Landgericht Erfurt komplett neu verhandelt wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Gegen zwei Angeklagte wurde das Verfahren zuvor gegen Zahlung einer Geldsumme von 6000 Euro beziehungsweise 3000 Euro eingestellt. In Untersuchungshaft befindet sich nach Gerichtsangaben keiner der Angeklagten mehr.

Die Nebenklage kritisierte vorherige Absprachen zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung, in denen den Angeklagten Bewährungsstrafen gegen Geständnisse in Aussicht gestellt worden waren. Ein Anwalt der Nebenkläger sprach von einer "Farce". Dieses Verfahren stärke die Thüringer Neonaziszene, weil es zeige, "dass selbst schwerste Gewalttaten in Bewährungsstrafen enden".

Ähnliche Kritik kommt von der Linkspartei. Das gesamte Verfahren sei "kein Ruhmesblatt für die Justiz", erklärte Katharina König-Preuss, Sprecherin für Antifaschismus der Linksfraktion im Thüringer Landtag, nach der Urteilsverkündung. "Militante Neonazis, die auf Schlafende eintraten, schwere Verletzungen verursachten, seit Langem ein Klima der Angst schüren und sich seit Jahren die Taschen mit gewinnbringenden Neonaziaktivitäten und kriminellen Geschäften vollstopfen, müssen keine Haftstrafen antreten."

Der SPD-Abgeordnete Denny Möller erklärte, die Bewährungsstrafen sendeten "ein verheerendes Signal". Wer sich für Demokratie und Vielfalt engagiere, müsse damit rechnen, dass gewalttätige Übergriffe von rechts mit Geld- und Bewährungsstrafen abgegolten werden können. "Juristisch mag das alles seine Richtigkeit haben, gesellschaftlich ist die Signalwirkung katastrophal", erklärte Möller.

Eine Neonaziimmobilie in Ballstädt im Kreis Gotha, das sogenannte gelbe Haus, gilt als Treffpunkt der Rechtsextremen. Bei einer Durchsuchung wurden dort unlängst unter anderem Langwaffen, eine größere Menge Bargeld und rechte Devotionalien gefunden.

(U.Stolizkaya--DTZ)

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