Deutsche Tageszeitung - Europäischer Gerichtshof entscheidet über Schwerhörigkeit als Entlassungsgrund

Europäischer Gerichtshof entscheidet über Schwerhörigkeit als Entlassungsgrund


Europäischer Gerichtshof entscheidet über Schwerhörigkeit als Entlassungsgrund
Europäischer Gerichtshof entscheidet über Schwerhörigkeit als Entlassungsgrund / Foto: ©

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheidet am Donnerstag (09.30 Uhr) über eingeschränktes Hörvermögen als Grund für eine Entlassung. Konkret geht es um einen Strafvollzugsbeamten aus Estland, der 15 Jahre lang im Gefängnis arbeitete und wegen einer Beeinträchtigung auf einem Ohr seinen Posten verlor. Der Mann klagte vor dem estnischen Staatsgerichtshof, der den EuGH um Auslegung des Diskriminierungsverbots wegen Behinderung bat. (Az. C-795/19)

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Die Verordnung, wonach Strafvollzugsbeamte über ein bestimmtes Mindesthörvermögen verfügen müssen, wurde in Estland erst 2013 erlassen. Es geht darum, dass die Beschäftigten telefonieren und Alarme sowie Funksprüche hören können. Der Kläger hört auf einem Ohr schlechter, erreicht aber mit Hörgerät die Anforderungen. Für das andere Ohr braucht er kein Hörgerät.

(A.Nikiforov--DTZ)

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