Deutsche Tageszeitung - Brüssel leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn und Polen ein

Brüssel leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn und Polen ein


Brüssel leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn und Polen ein
Brüssel leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn und Polen ein / Foto: ©

Wegen der mutmaßlichen Diskriminierung Homo- und Transsexueller in Ungarn und Polen hat die EU ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die beiden Mitgliedstaaten eingeleitet. Einen entsprechenden Brief schickte die EU-Kommission am Donnerstag an die Regierungen in Warschau und Polen. Ein ungarisches Gesetz zur Informationsbeschränkung für Homosexualität sowie "LGBT-freie Zonen" in einigen Teilen Polens hatten für Empörung in der EU gesorgt.

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"Europa wird niemals zulassen, dass Teile unserer Gesellschaft stigmatisiert werden: sei es wegen der Person, die sie lieben, wegen ihres Alters, ihrer politischen Meinung oder aufgrund ihres religiösen Glaubens", erklärte EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen.

Der europäische Dachverband von Lesben- und Schwulenorganisationen, Ilga-Europe, begrüßte die Einleitung des Verfahrens. Nach Jahren, in denen Regierungen getestet hätten, wie weit sie gehen könnten, gehe die Europäische Kommission einen klaren Schritt, erklärte der Verband.

In Ungarn war in der vergangenen Woche ein Gesetz in Kraft getreten, das "Werbung" für Homo- und Transsexualität verbietet. Dies betrifft auch Bücher oder Filme zu diesem Thema. Sie müssen mit dem Hinweis "Verboten für unter 18-Jährige" versehen werden, Filme dürfen nicht mehr zu Hauptsendezeiten ausgestrahlt werden.

Sowohl die EU-Kommission als auch das Europaparlament hatten dieses Gesetz massiv kritisiert. Das EU-Parlament betonte, das Gesetz sei ein weiteres Beispiel dafür, "dass der graduelle Rückbau der Grundrechte in Ungarn bewusst und vorsätzlich vorangetrieben wird". Ungarns rechtsnationalistischer Regierungschef Viktor Orban lehnte eine Rücknahme des Gesetzes indes ab und warf der EU im Gegenzug eine "beispiellose Kampagne" gegen sein Land vor.

Bereits im Dezember hatte ein von Ungarn verabschiedetes Gesetzespaket gegen Angehörige sexueller Minderheiten international heftige Kritik ausgelöst. Den Regelungen zufolge kann unter anderem das Geburtsgeschlecht nicht geändert werden. Auch wird es homosexuellen Paaren untersagt, Kinder zu adoptieren.

Für Polen befand die EU-Kommission, dass das Land nicht vollständig und angemessen auf ihre Befragung über die Ausrufung sogenannter "LGBT-freier Zonen" in einigen Teilen des Landes geantwortet habe. Die nationalkonservative polnische Regierungspartei PiS stemmt sich seit längerem aktiv gegen eine von ihr kritisierte "LGBT-Ideologie". Sie zerstört aus ihrer Sicht das traditionelle Familienmodell in dem streng katholischen Land.

Polen und Ungarn haben nun zwei Monate Zeit, auf das Schreiben der EU-Kommission zu reagieren. Andernfalls kann die Kommission das Verfahren bis vor den Europäischen Gerichtshof bringen. Ein Vertragsverletzungsverfahren wegen Verstößen von Mitgliedstaaten kann jedoch Jahre dauern. Die beiden Länder liegen auch in weiteren Bereichen mit den EU-Institutionen über Kreuz.

Im vergangenen Jahr hatten sich die beiden Länder zunächst vehement gegen einen neuen Rechtsstaatsmechanismus der EU gewehrt. Dieses mittlerweile in Kraft getretene Instrument ermöglicht es, Mitgliedstaaten bei Rechtsstaatsverstößen EU-Gelder zu kürzen.

(M.Dylatov--DTZ)

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