Deutsche Tageszeitung - Armeniens Verfassungsgericht weist Klage gegen Wahlsieg von Regierungspartei ab

Armeniens Verfassungsgericht weist Klage gegen Wahlsieg von Regierungspartei ab


Armeniens Verfassungsgericht weist Klage gegen Wahlsieg von Regierungspartei ab
Armeniens Verfassungsgericht weist Klage gegen Wahlsieg von Regierungspartei ab / Foto: ©

Das armenische Verfassungsgericht hat die Klage eines Oppositionsbündnisses gegen den Sieg der Partei von Regierungschef Nikol Paschinjan bei der vorgezogenen Parlamentswahl im Juni zurückgewiesen. Nach Angaben des Vorsitzenden Richters Arman Dilanhan bestätigte das Gericht am Samstag die von der Wahlkommission veröffentlichten Ergebnisse.

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Paschinjans Partei hatte die Wahl am 20. Juni überraschend deutlich mit knapp 54 Prozent der Stimmen für sich entschieden. Das Wahlbündnis seines Herausforderers, Ex-Präsident Robert Kotscharjan, landete mit 21 Prozent abgeschlagen auf dem zweiten Platz. Daraufhin rief das Bündnis das Oberste Gericht an und forderte die Annullierung der Ergebnisse.

Kotscharjans Bündnis hatte bereits nach den ersten Hochrechnungen von "hunderten Hinweisen" aus den Wahllokalen auf "organisierte Fälschungen" gesprochen. Dagegen sprachen Wahlbeobachter der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) von einer "gut organisierten" Wahl und einer transparenten Stimmenauszählung.

Paschinjan war 2018 in einer friedlichen Revolution und mit dem Versprechen an die Macht gekommen, korrupte Eliten in der kleinen ehemaligen Sowjetrepublik zu stürzen. Die militärische Niederlage im vergangenen Jahr im Krieg gegen Aserbaidschan um die Region Berg-Karabach beschädigte jedoch sein Ansehen. Nach heftigen Protesten rief Paschinjan daher vorgezogene Neuwahlen aus.

Kotscharjan, der von 1998 bis 2008 an der Spitze des Kaukasus-Staats gestanden hatte, wurde in der Vergangenheit selbst des Wahlbetrugs beschuldigt. Für viele Armenier verkörpert er das alte autoritäre und korrupte System, das sie 2018 abgewählt hatten.

(U.Beriyev--DTZ)

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