Deutsche Tageszeitung - Zumas Korruptionsprozess nach tagelanger Gewalt in Südafrika wieder aufgenommen

Zumas Korruptionsprozess nach tagelanger Gewalt in Südafrika wieder aufgenommen


Zumas Korruptionsprozess nach tagelanger Gewalt in Südafrika wieder aufgenommen
Zumas Korruptionsprozess nach tagelanger Gewalt in Südafrika wieder aufgenommen / Foto: ©

Nach den gewaltsamen Ausschreitungen in Südafrika ist der Korruptionsprozess gegen Ex-Präsident Jacob Zuma am Montag fortgesetzt worden. Obwohl der Prozess online abgehalten wurde, um erneute gewaltsame Proteste von Anhängern des 79-Jährigen zu verhindern, herrschten vor dem Gerichtshof in Pietermaritzburg massive Sicherheitsvorkehrungen. Bewaffnete Polizisten und Soldaten riegelten das Gebiet um das Gerichtsgebäude in der Hauptstadt von Zumas Heimatprovinz KwaZulu-Natal ab.

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Zuma muss sich wegen Betrugs, Bestechung und Erpressung vor Gericht verantworten. Ihm wird vorgeworfen, Ende der 90er Jahre im Zuge eines Rüstungsgeschäftes hunderttausende Euro Bestechungsgelder angenommen zu haben. Nach zahlreichen Vertagungen und Verzögerungen begann der Prozess im Mai, damals wies der langjährige ehemalige Präsident alle Vorwürfe von sich.

Inzwischen verbüßt Zuma wegen Missachtung der Justiz in einem anderen Verfahren eine 15-monatige Haftstrafe - er war trotz gerichtlicher Vorladungen mehrfach den Anhörungen einer Untersuchungskommission zu den Korruptionsvorwürfen während seiner Amtszeit (2009-2018) ferngeblieben.

Seit Zumas Inhaftierung wird das Land von gewaltsamen Protesten und Plünderungen erschüttert, die ihren Ausgang in seiner Heimatprovinz nahmen. Mehr als 210 Menschen wurden getötet, die Regierung setzte die Armee ein. Obwohl sich die Lage inzwischen beruhigte, ist die Sorge groß, dass die Gewalt aufgrund des Prozesses wieder aufflammen könnte.

Zuma wurde am Montag vom Gefängnis der nahegelegenen Kleinstadt Estcourt zu den Anhörungen zugeschaltet. Sein Anwalt Dali Mpofu beantragte gleich zu Beginn eine Vertagung des Prozesses um "zwei bis drei Wochen". Er argumentierte, das virtuell abgehaltene Verfahren verstoße gegen die Verfassung, da es Zuma das Recht auf einen "öffentlichen Prozess vor einem ordentlichen Gericht" verweigere.

Gleichzeitig forderte Zumas Anwaltsteams, dass sich Chefankläger Billy Downer von dem Fall zurückzieht. Es wirft Downer vor, Informationen an die Medien weitergegeben zu haben. Der Chefankläger wiederum beschuldigt Zumas Anwälte, eine Verzögerungstaktik zu verfolgen.

(S.A.Dudajev--DTZ)

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