Deutsche Tageszeitung - US-Justiz darf Journalisten nicht mehr zur Offenlegung ihrer Quellen zwingen

US-Justiz darf Journalisten nicht mehr zur Offenlegung ihrer Quellen zwingen


US-Justiz darf Journalisten nicht mehr zur Offenlegung ihrer Quellen zwingen
US-Justiz darf Journalisten nicht mehr zur Offenlegung ihrer Quellen zwingen / Foto: ©

US-Bundesstaatsanwälte dürfen Journalisten künftig nicht mehr durch Haftbefehle oder Vorladungen zur Offenlegung ihrer Quellen zwingen. Entsprechende Druckmittel sollten nicht länger gegen Nachrichtenjournalisten angewendet werden, teilte das Justizministerium am Montag mit. Vorangegangen waren Berichte, wonach das Justizministerium unter Ex-Präsident Donald Trump sich heimlich Telefondaten von Journalisten verschafft hatte, die Recherchen zur Trump-Regierung anstellten.

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Die neue Anweisung sei ergangen, "weil eine freie und unabhängige Presse entscheidend für das Funktionieren unserer Demokratie ist", erklärte das Ministerium. Die neue Anordnung gelte für Reporter, Verlagshäuser, Provider und andere, die an der Nachrichtenbeschaffung beteiligt sind, und erstreckt sich auf digitale und schriftliche Unterlagen ebenso wie auf Telefondaten.

Ausnahmen soll es laut Justizminister Merrick Garland geben, wenn betroffene Journalisten selbst im Zentrum von Ermittlungen oder im Verdacht der Spionage oder des Terrorismus stehen sowie bei "unmittelbarer" Gefahr für Leib und Leben. Auch wenn der betroffene Journalist eines Verbrechens, wie etwa Insiderhandel oder Einbruch - verdächtigt wird, gilt die Regelung nicht.

Die Organisation Reporters Committee for Freedom of the Press begrüßte die Anordnung als historisch". Damit werde sichergestellt, dass "Journalisten ihren Job machen können, die Öffentlichkeit zu informieren, ohne ein Eindringen der Bundesregierung in ihre Beziehungen zu vertraulichen Quellen fürchten zu müssen", sagte deren Chef Bruce Brown.

Auch schon vor Trumps Amtszeit hatte es Fälle gegeben, in denen Journalisten mit Gefängnis bedroht wurden, weil sie ihre Quellen nicht nennen wollten. Die "New York Times"-Reporterin Judith Miller beispielsweise musste 2005 ins Gefängnis, weil sie in einer Affäre um die Enttarnung einer CIA-Agentin ihre Quellen nicht preisgab. Zwei Reporter des "San Francisco Chronicle" wehrten sich in einem Gerichtsverfahren gegen eine Haftstrafe, weil sie ihre Quelle für einen Bericht über einen Dopingskandal im US-Profisport geschützt hatten.

(I.Beryonev--DTZ)

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