Deutsche Tageszeitung - "Der Dritte Weg"-Mitglied scheitert mit Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe

"Der Dritte Weg"-Mitglied scheitert mit Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe


"Der Dritte Weg"-Mitglied scheitert mit Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe
"Der Dritte Weg"-Mitglied scheitert mit Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe / Foto: ©

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Verfassungsbeschwerde eines Mitglieds der rechtsextremen Kleinpartei "Der Dritte Weg" nicht zur Entscheidung angenommen, mit welcher der Kläger sich die Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst des Bundeslands Sachsen erstreiten wollte. Die Beschwerde sei unzulässig, teilte das Gericht am Dienstag mit. Unter anderem habe der Kläger nicht ausreichend begründet, dass die vorangegangene Entscheidung des sächsischen Gerichts willkürlich gewesen sei. (Az. 2 BvR 950/21)

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Der Mann legte den Angaben zufolge im Jahr 2020 in Bayern das erste juristische Staatsexamen ab und versuchte erfolglos, zunächst in Bayern, dann in Thüringen und schließlich in Sachsen als Rechtsreferendar aufgenommen zu werden. Wegen früherer strafrechtlicher Verurteilungen und seiner Mitarbeit in verfassungsfeindlichen oder radikalen Gruppierungen wurde er abgelehnt. Unter anderem war er zwischenzeitlich Mitglied der NPD und bei einer sogenannten "Kameradschaft" und bekleidete bis 2020 Führungsämter bei "Der Dritte Weg".

In Sachsen ging der Fall bis vor das Sächsische Oberverwaltungsgericht, wo der Kläger ebenfalls keinen Erfolg hatte. Daraufhin zog er nach Karlsruhe. Einen Eilantrag lehnte das Bundesverfassungsgericht bereits im Juni ab, nun scheiterte die Verfassungsbeschwerde. Das Gericht bemängelte unter anderem, dass der Kläger Erkenntnisse des Verfassungsschutzes über ihn nicht vorgelegt und auch nicht mitgeteilt habe.

(A.Nikiforov--DTZ)

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