Deutsche Tageszeitung - AfD-Stiftung muss nicht auf Internetseite des Bundesinnenministeriums erwähnt werden

AfD-Stiftung muss nicht auf Internetseite des Bundesinnenministeriums erwähnt werden


AfD-Stiftung muss nicht auf Internetseite des Bundesinnenministeriums erwähnt werden
AfD-Stiftung muss nicht auf Internetseite des Bundesinnenministeriums erwähnt werden / Foto: ©

Die der AfD nahestehende Desiderius-Erasmus-Stiftung hat keinen Anspruch auf Erwähnung auf der Webseite des Bundesinnenministeriums (BMI). Das Oberverwaltungsgericht(OVG) Berlin-Brandenburg wies nach Angaben vom Mittwoch in einem Eilverfahren eine Beschwerde der Stiftung gegen einen Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts zurück.

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Dieses hatte entschieden, dass die Stiftung keinen Anspruch darauf hat, auf der Internetseite des Ministeriums erwähnt zu werden. Die AfD-nahe Stiftung wollte vor dem Verwaltungsgericht erreichen, auf der Webseite des BMI in einem Artikel erwähnt zu werden. In diesem Beitrag werden sechs politische Stiftungen aufgeführt, die anderen im Bundestag vertretenen Parteien nahestehen. Die Desiderius-Erasmus-Stiftung berief sich als der AfD nahestehende Stiftung auf den Grundsatz der Chancengleichheit im parteipolitischen Wettbewerb.

Das Verwaltungsgericht hatte dies mit der Begründung abgelehnt, dass die Desiderius-Erasmus-Stiftung sich als politische Stiftung nicht auf das staatliche Neutralitätsgebot berufen könne. Denn das Gebot gelte nur für politische Parteien. Ein Anspruch auf Gleichbehandlung komme nicht in Betracht, da in dem Artikel des BMI lediglich diejenigen Stiftungen genannt worden seien, die eine staatliche Förderung erhielten. Die Desiderius-Erasmus-Stiftung sei bislang aber nicht aus Haushaltsmitteln gefördert worden. Das OVG bestätigte dies - "der Vortrag im Beschwerdeverfahren hat keine andere Beurteilung gerechtfertigt".

(I.Beryonev--DTZ)

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