Deutsche Tageszeitung - Oberverwaltungsgericht untersagt Rückführung von Flüchtlingen nach Italien

Oberverwaltungsgericht untersagt Rückführung von Flüchtlingen nach Italien


Oberverwaltungsgericht untersagt Rückführung von Flüchtlingen nach Italien
Oberverwaltungsgericht untersagt Rückführung von Flüchtlingen nach Italien / Foto: ©

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Bundeslands Nordrhein-Westfalen hat die Rücküberstellung von zwei Flüchtlingen nach Italien aus Sorge über die dort für sie herrschenden Lebensbedingungen untersagt. Es bestehe die "ernsthafte Gefahr", dass die Männer aus Somalia und Mali in dem Land über längere Zeit "elementare Bedürfnisse" wie Unterkunft und Verpflegung nicht befriedigen könnten, teilte das Gericht in Münster am Donnerstag mit. (Az. 11 A 1674/20.A und 11 A 1689/20.A)

Textgröße ändern:

Laut Gericht handelte es sich bei den beiden Männern um einen in Italien bereits als Schutzberechtigten anerkannten Flüchtling aus Somalia und einen Mann aus Mali, der vor seiner Weiterreise nach Deutschland bereits in Italien Asyl beantragt hatte. In beiden Fällen hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) deshalb deren weitere Asylanträge abgelehnt und eine Rückführung nach Italien verfügt. Dagegen wehrten sich die Männer vor Gericht.

Das OVG verwies zur Begründung auf das in Italien geltende System für Flüchtlinge, das nur für besonders verletzliche Menschen wie Kranke oder Familien mit Kindern "ausnahmsweise" eine Versorgung und Unterbringung in Aufnahmeeinrichtungen vorsehe. Für die zwei Kläger dagegen stünden keine Unterkünfte oder Wohnungen bereit, sie seien zudem mittellos und hätten angesichts der schwierigen Arbeitsmarktlage in Italien auch keine Chance auf Arbeitsplätze.

Letztlich drohe den beiden Männern in dem EU-Mitgliedsland daher "die ernsthafte Gefahr einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung", teilte das Gericht zur Begründung weiter mit. Der Beschluss ist nicht anfechtbar, eine Revision ließen die Richter nicht zu. Dagegen könnten die Behörden aber noch mit einer Beschwerde beim Leipziger Bundesverwaltungsgericht vorgehen.

Mit vergleichbaren Urteile hatten Oberverwaltungsgerichte zuletzt bereits die Rücküberstellung von Flüchtlingen in den EU-Staat Griechenland verboten. Auch dort drohe den Betroffenen wegen des völligen Fehlens von Hilfs- und Unterstützungsleistungen binnen kürzester Zeit das Abrutschen in extreme materielle Not und Obdachlosigkeit, hieß es in den Beschlüssen der beiden OVG in Münster und im niedersächsischen Lüneburg von Januar und April.

(A.Nikiforov--DTZ)

Empfohlen

Ukraine, Russland und USA planen zweitägige Gespräche in Abu Dhabi

Kiew/Washington (dpa) - Trotz tödlicher Angriffe und gegenseitiger Cyberattacken könnte es im zähen Ringen um ein Ende des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine bald wieder etwas Bewegung geben. Vertreter aus Kiew, Moskau und Washington sollen sich kommende Woche für zweitägige Verhandlungen in Abu Dhabi treffen, wie der US-Sondergesandte Steve Witkoff auf der Plattform X mitteilte.

CDU-Kreisvorsitzende Schrade kritisiert Parteiführung in Ronzheimer-Podcast

Die CDU-Kreisvorsitzende aus Frankfurt (Oder), Désirée Schrade, hat in einem Podcast von Journalist Paul Ronzheimer die eigene Parteiführung kritisiert. Sie schildert dabei Unmut über ein Treffen mit dem Kanzler und ein Gespräch mit Friedrich Merz, das ihre Positionen bestärkt habe.

BGH bestätigt Rechtsweggarantie: Usmanow darf EU-Rat wegen Verleumdung verklagen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer wegweisenden Entscheidung klargestellt, dass der usbekisch-russische Industrielle Alischer Usmanow den Europäischen Rat vor deutschen Gerichten wegen Verleumdung verklagen darf. Das höchste deutsche Zivilgericht wies die Rechtsbeschwerde statt und bestätigte damit die Anwendbarkeit der grundgesetzlichen Rechtsweggarantie auf Institutionen der Europäischen Union, trotz vorheriger Widerstände durch die Exekutive.

Staatsbesuch Selenskyjs in Berlin: Massive Verkehrseinschränkungen und Sperrungen

Wegen des Besuchs des ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj in der Hauptstadt müssen Berliner am Dienstag mit erheblichen Verkehrseinschränkungen rechnen. Die Polizei führt weiträumige Absperrungen im Regierungsviertel und in der City West durch, was den ÖPNV sowie den Straßenverkehr stark beeinträchtigt.

Textgröße ändern: