Deutsche Tageszeitung - Für generelle Testpflicht wird möglicherweise Infektionsschutzgesetz geändert

Für generelle Testpflicht wird möglicherweise Infektionsschutzgesetz geändert


Für generelle Testpflicht wird möglicherweise Infektionsschutzgesetz geändert
Für generelle Testpflicht wird möglicherweise Infektionsschutzgesetz geändert / Foto: ©

Wegen der geplanten generellen Testpflicht für Reiserückkehrer wird möglicherweise auch das Infektionsschutzgesetz geändert. Ein AFP am Donnerstag vorliegender Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von Union und SPD sieht vor, den Paragrafen 36 der Regelung so zu ändern, dass künftig von den Einreisenden ein Test verlangt werden kann - egal mit welchem Verkehrsmittel sie unterwegs sind. Dies könnte gleichwohl bereits ab Anfang August gelten.

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Der Paragraf erlaubt eine Testpflicht bislang nur bei Einreisen auf dem Luftweg. Die Gesetzesänderung müsste zwar von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Um das bereits für diesen Sonntag geplante Inkrafttreten der Verordnung für die Testpflicht nicht zu behindern, könnte das Bundeskabinett aber im Umlaufverfahren den Gesetzentwurf parallel zur Verordnung beschließen. Bundestag und Bundesrat könnten es dann zu einem späteren Zeitpunkt rückwirkend billigen.

Bezieht sich die Testpflicht im Gesetz bislang nur auf Flugpassagiere, ist in dem neuen Entwurf von "allen Personen, die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen wollen" die Rede. Sie müssen entweder einen Impfnachweis oder ein Testergebnis vorlegen.

Auf eine gesetzliche Regelung zusätzlich zur Verordnung hatte vor allem der SPD-Rechtsexperte Johannes Fechner gedrungen. Er hatte den Zeitungen des Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) vom Donnerstag gesagt, die Änderung könnte vom Bundestag noch im August in einer Sondersitzung beschlossen werden. Das Gesetz erlaube in der aktuellen Fassung nur eine allgemeine Testpflicht bei Flugreisen.

(U.Beriyev--DTZ)

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