Deutsche Tageszeitung - Allgemeine Testpflicht für Einreisende ist unter Dach und Fach

Allgemeine Testpflicht für Einreisende ist unter Dach und Fach


Allgemeine Testpflicht für Einreisende ist unter Dach und Fach
Allgemeine Testpflicht für Einreisende ist unter Dach und Fach / Foto: ©

Die allgemeine Testpflicht für Einreisende nach Deutschland ist unter Dach und Fach: Das Bundeskabinett billigte nach Angaben von Vizeregierungssprecherin Ulrike Demmer am Freitag im Umlaufverfahren die neue Reiseverordnung, die nunmehr am Sonntag in Kraft treten kann. Sie verpflichtet die Einreisenden dazu, einen Impf- oder Genesenennachweis oder einen Corona-Test vorzulegen.

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Die Nachweispflichten gelten künftig für alle Ungeimpften, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben. Keine Rolle spielt dabei, aus welchem Land sie einreisen und welches Verkehrsmittel sie benutzen. Bislang galt die Testpflicht nur für Flugpassagiere. Der Test muss vor der Einreise gemacht werden, Bahn- und Autoreisende sollen bei der Einreise stichprobenartig kontrolliert werden.

Bei Einreise aus einem Virusvariantengebiet müssen allerdings auch Geimpfte weiterhin einen Test nachweisen. Genesene sind bei Nachweis Geimpften gleichgestellt.

Zusätzlich greift ab dem 1. August eine Vereinfachung bei der Einstufung der Länder, indem nur noch zwei Arten von Risikogebieten ausgewiesen werden, nämlich Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete. Für Einreisende aus diesen Gebieten gelten weiterhin Anmelde- oder Absonderungspflichten. Die regelhaft 14-tägigen Quarantänepflichten für Einreisende aus Virusvariantengebieten bleiben weiterhin mit den entsprechend geltenden Ausnahmeregelungen bestehen.

Die Quarantänepflichten für Einreisende aus Hochrisikogebieten entsprechen den Pflichten, wie sie für die bisherigen Hochinzidenzgebiete gelten. Nicht geimpfte oder genesene Einreisende müssen eine zehntägige Quarantäne antreten, die frühestens ab dem fünften Tag durch Übermittlung eines negativen Testnachweises beendet werden kann. Ausnahme: Wer jünger als zwölf Jahre ist, kann ohne Testnachweis nach fünf Tagen die Quarantäne beenden.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) verwies darauf, dass Reisen mit Impfung leichter sei. "Geimpfte sparen sich das Testen und müssen grundsätzlich auch nicht in Quarantäne. Das Impfangebot an alle im Sommer steht. Wir haben genügend Impfstoff."

Der SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz begrüßte die Einführung einer allgemeinen Testpflicht. "Die aktuellen Entwicklungen legen nahe, dass sich Reisende, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind, bei ihrer Rückkehr nach Deutschland testen lassen sollten", sagte er den Zeitungen der Funke Mediengruppe vom Freitag.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) vermisst bislang klare Anweisungen für die Kontrollen zur Einhaltung der Testpflicht. Zudem sei das angesichts von 3600 Kilometern Außengrenze sowie Bahnhöfen und Flughäfen eine "große Herausforderung", sagte der GdP-Vorsitzende für die Bundespolizei, Andreas Roßkopf, dem RBB-Programm Radioeins.

Die Testpflicht könnte nach Einschätzung von Kassenarzt-Chef Andreas Gassen ein Mittel gegen die Impfmüdigkeit sein. "Vielleicht könnte so mancher, der sich bisher noch nicht hat impfen lassen, auch dadurch noch zur Impfung gebracht werden", sagte der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), dem Redaktionsnetzwerk Deutschland vom Freitag. Allerdings monierte er die Kurzfristigkeit des Vorhabens.

Ähnlich äußerte sich die Ärztegewerkschaft Marburger Bund. Die Maßnahme hätte eigentlich vier Wochen früher kommen müssen, sagte die Vorsitzende Susanne Johna den Sendern ntv/RTL. "Denn die Sommerferien sind ja in einigen Bundesländern schon bald zu Ende." Zehn Prozent der Infizierten seien Reiserückkehrer. Und "gerade in Urlaubssituationen sind die Menschen noch sorgloser". Mit der Testpflicht werde die vierte Welle aber nicht gestoppt, sondern allenfalls gedrosselt.

(U.Beriyev--DTZ)

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