Deutsche Tageszeitung - Beschlussentwurf: Bund und Länder planen Ende kostenloser Schnelltests im Oktober

Beschlussentwurf: Bund und Länder planen Ende kostenloser Schnelltests im Oktober


Beschlussentwurf: Bund und Länder planen Ende kostenloser Schnelltests im Oktober
Beschlussentwurf: Bund und Länder planen Ende kostenloser Schnelltests im Oktober / Foto: ©

Die bisher kostenlosen Corona-Schnelltests sollen im Oktober für die meisten Bürgerinnen und Bürger abgeschafft werden. Das geht aus einer Beschlussvorlage für die Ministerpräsidentenkonferenz am Dienstag hervor, die der Nachrichtenagentur AFP vorliegt. Angesichts des inzwischen bestehenden Impfangebots für alle sei eine "dauerhafte Übernahme der Kosten für alle Tests durch den Bund und damit den Steuerzahler nicht angezeigt", heißt es in dem Papier.

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Bestehen bleiben sollen die kostenlosen Testmöglichkeiten laut der Beschlussvorlage für Menschen, die nicht geimpft werden können oder für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt. Als Beispiele werden in der Beschlussvorlage insbesondere Schwangere sowie Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren genannt.

Ein konkretes Datum für das Ende der kostenlosen Bürgertests wird in dem Papier nicht genannt. Wörtlich heißt es, dass der Bund das Angebot kostenloser Bürgertests für alle "mit Wirkung vom X. Oktober 2021 beenden" werde.

Insgesamt wollen Bund und Länder den Druck auf Ungeimpfte erhöhen. Noch im August soll laut der Beschlussvorlage eine sogenannte 3G-Regel greifen, die den Zutritt zu zahlreichen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens nur noch für Geimpfte, Genesene oder getestete Menschen regelt.

Wer weder geimpft noch kürzlich von einer Covid-19-Erkrankung genesen ist, soll zu Krankenhäusern, Pflegeheimen, Veranstaltungen, Gottesdiensten, Fitnessstudios, Hotels sowie zur Innengastronomie und körpernahen Dienstleistungen nur bei Vorlage eines negativen Corona-Tests Zugang bekommen. Ein Antigen-Schnelltest darf dabei nicht älter als 24 Stunden, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein.

Die Länder sollen die 3G-Regel laut der Beschlussvorlage ganz oder teilweise aussetzen können, wenn die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz stabil niedrig "und ein Anstieg der Infektionszahlen durch Aussetzung der Regelungen nicht zu erwarten" ist.

Bestehen bleiben sollen laut dem Beschlussentwurf die Basisschutzmaßnahmen für die gesamte Bevölkerung, darunter Abstandsregeln sowie die Maskenpflicht im Einzelhandel und im öffentlichen Personenverkehr. Die Erforderlichkeit der Maßnahmen soll alle vier Wochen überprüft werden.

Bei den Beratungen von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder soll es außer über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie auch über Hilfeleistungen für die von der Hochwasser-Katastrophe im Juli betroffenen Regionen gehen.

(P.Tomczyk--DTZ)

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