Deutsche Tageszeitung - Amnesty kritisiert Unterdrückung von Protest vor anstehender Wahl in Russland

Amnesty kritisiert Unterdrückung von Protest vor anstehender Wahl in Russland


Amnesty kritisiert Unterdrückung von Protest vor anstehender Wahl in Russland
Amnesty kritisiert Unterdrückung von Protest vor anstehender Wahl in Russland / Foto: ©

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International hat die Unterdrückung von friedlichen Protesten vor der Parlamentswahl im September in Russland scharf kritisiert. Durch immer restriktivere Gesetze sowie harte Polizei- und Strafverfolgungsmaßnahmen hätten die russischen Behörden das Recht auf friedliche Versammlung so weit ausgehöhlt, dass es die Möglichkeit für Protest kaum noch gebe, beschreibt ein am Donnerstag veröffentlichter Bericht von Amnesty die Lage. Die Organisation fordert deshalb eine Reform des Versammlungsrechts.

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Der Bericht "Russia: No Place for Protest" dokumentiert, wie die Unterdrückung friedlicher Proteste in Russland seit Verabschiedung des föderalen Versammlungsgesetzes 2004 zugenommen hat. Eine Reihe von Gesetzen wurde seitdem geändert und immer restriktiver angewendet.

"Im Ergebnis hat der Staat praktisch jeden menschenrechtlich garantierten friedlichen Protest, den seine Behörden nicht ausdrücklich zugelassen haben, kriminalisiert", sagte Peter Franck, Russland-Experte bei Amnesty International in Deutschland. Neun der 13 größeren Gesetzesänderungen wurden laut Amnesty allein seit 2014 vorgenommen.

Nach den geltenden föderalen Vorschriften dürfen in der Nähe von Gerichtsgebäuden, Gefängnissen, Präsidentenresidenzen und seit Dezember 2020 auch in der Nähe von Rettungsstellen keine Versammlungen stattfinden, wie die Organisation schreibt. Darüber hinaus müssen Versammlungen mit mehr als 500 Teilnehmenden über ein einzurichtendes Bankkonto finanziert werden, andernfalls werden sie illegal.

Regionale Bestimmungen verschärfen den Angaben zufolge die föderalen Einschränkungen sogar noch weiter: Im Verwaltungsbezirk Kirow etwa verbieten örtliche Vorschriften alle Versammlungen in der Nähe von Kultur-, Bildungs-, Medizin- oder Unterhaltungseinrichtungen, Einkaufszentren, Spielplätzen und sogar Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel - also praktisch überall in den Städten. Spontane Versammlungen seien generell verboten und würden unter massiver Gewaltanwendung aufgelöst, fänden sie dennoch statt.

Die im Fall von Verstößen gegen das Versammlungsrecht drohenden Geldbußen sind laut Amnesty von 2000 Rubel (knapp 25 Euro) im Jahr 2012 auf 300.000 Rubel (knapp 3500 Euro) im Jahr 2021 angehoben worden. Für zwölf der Verstöße wurde Verwaltungshaft von bis zu 30 Tagen als mögliche Strafe eingeführt.

Verstöße werden zudem nicht mehr nur als Ordnungswidrigkeit geahndet: Wer Ordnungswidrigkeiten unter Verletzung des Versammlungsrechts wiederholt begeht, kann seit 2014 wegen einer Straftat belangt werden, wie Amnesty schreibt. Es drohen bis zu fünf Jahren Haft.

Unter diesen Bedingungen dennoch stattfindende Proteste werden den Angaben zufolge gewaltsam durch die Polizei niedergeschlagen. So seien bei den Protesten gegen die Inhaftierung des Oppositionellen Alexej Nawalny im April in St. Petersburg Kampfsporttechniken gegen Demonstrierende eingesetzt, Protestierende mit Schlagstöcken niedergeprügelt und mit Elektroschockwaffen betäubt worden.

(I.Beryonev--DTZ)

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