Deutsche Tageszeitung - Bund und Länder suchen am Montag Lösung im Streit um Ganztagsbetreuung

Bund und Länder suchen am Montag Lösung im Streit um Ganztagsbetreuung


Bund und Länder suchen am Montag Lösung im Streit um Ganztagsbetreuung
Bund und Länder suchen am Montag Lösung im Streit um Ganztagsbetreuung / Foto: ©

Bund und Länder unternehmen Anfang kommender Woche noch einen Versuch, vor der Bundestagswahl den Streit um Ganztagsbetreuung an Grundschulen beizulegen. Ein Vermittlungsverfahren beider Seiten wurde der Länderkammer zufolge für Montagabend angesetzt. Unions-Kanzlerkandidat Armin Laschet (CDU) sah insbesondere seinen SPD-Konkurrenten Olaf Scholz in seiner Funktion als Bundesfinanzminister in der Pflicht, sich bei der nötigen Finanzierung zu bewegen.

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Das Gesetz für einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder war Ende Juni vorerst gescheitert. Der Bundesrat hatte damals beschlossen, wegen der strittigen Finanzierung den Vermittlungsausschuss anzurufen. Von den Ländern kam der Vorwurf, der Bund wolle sich bisher nur unzureichend an den Kosten beteiligen.

Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht (SPD) wies den Vorwurf damals zurück. Ihr zufolge hat der Bund die Mittel bereits von zwei auf bis zu 3,5 Milliarden Euro aufgestockt und eine Beteiligung an den Betriebskosten in Höhe von fast einer Milliarde Euro zugesagt.

"Wir sind es den Eltern in unserem Land schuldig, dass es nun endlich eine Einigung gibt", sagte NRW-Ministerpräsident Laschet dem "Tagesspiegel" vom Mittwoch. "Kinder und Familien haben in der Pandemie viele Lasten tragen müssen." Es müsse am Montag eine Einigung geben, damit das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden könne. "Dafür muss sich auch die Bundesregierung mit dem Bundesfinanzminister bewegen."

Der Rechtsanspruch sollte ab dem Schuljahr 2026/2027 zunächst für Erstklässler gelten. In den darauffolgenden Jahren sollten die weiteren Klassenstufen folgen. Damit hätte ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung gehabt.

(A.Nikiforov--DTZ)

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