Deutsche Tageszeitung - Server des Bundeswahlleiters Ziel von Hackerangriff

Server des Bundeswahlleiters Ziel von Hackerangriff


Server des Bundeswahlleiters Ziel von Hackerangriff
Server des Bundeswahlleiters Ziel von Hackerangriff / Foto: ©

Unbekannte haben Ende August die Server des Bundeswahlleiters angegriffen. Dies berichtete am Mittwoch das Portal "Business Insider" unter Berufung auf Regierungskreise. IT-Systeme, die für die Bundestagswahl nötig sind, waren demnach aber nicht betroffen. Ein Sprecher des Bundeswahlleiters bestätigte auf AFP-Anfrage, dass die Website der Behörde Ende August "für wenige Minuten (...) störungsbedingt nur eingeschränkt erreichbar" gewesen sei.

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Der Bundeswahlleiter ist verantwortlich für die Organisation und Überwachung von Wahlen auf Bundesebene. Auf seiner Website werden auch die Ergebnisse der Bundestagswahl veröffentlicht.

Laut "Business Insider" wurde die Website Ende August über eine sogenannte DDos-Attacke mit extrem vielen Anfragen aus dem Internet bombardiert. Unter der Daten-Last seien die Server zusammengebrochen. Die Website sei darauf zwischenzeitlich nicht erreichbar gewesen.

"Die Problematik wurde analysiert, und die technischen Konzepte wurden entsprechend fortentwickelt", sagte der Sprecher des Bundeswahlleiters dazu. "Die Information der Öffentlichkeit durch den Webauftritt des Bundeswahlleiters war und ist gewährleistet."

Aus Regierungskreisen hieß es laut "Business Insider", zum Schutz der IT-Systeme für die Bundestagswahl sei um die entsprechenden Server ein tiefgestaffeltes Schutzsystem aufgebaut worden. Dabei arbeite der Bundeswahlleiter mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), dem Verfassungsschutz und dem Bundeskriminalamt zusammen.

Die Bundesregierung hatte Anfang September scharf gegen russische Beeinflussungsversuche vor der Bundestagswahl protestiert. Dabei soll mit sogenannten Phishing-E-Mails versucht worden sein, an persönliche Anmeldedaten von Bundestags- und Landtagsabgeordneten zu gelangen, um dadurch Identitätsdiebstahl begehen zu können. Der Generalbundesanwalt leitete daraufhin Ermittlungen wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit ein.

(U.Beriyev--DTZ)

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