Deutsche Tageszeitung - UN-Flüchtlingswerk kritisiert geplantes Einwanderungsgesetz in Großbritannien

UN-Flüchtlingswerk kritisiert geplantes Einwanderungsgesetz in Großbritannien


UN-Flüchtlingswerk kritisiert geplantes Einwanderungsgesetz in Großbritannien
UN-Flüchtlingswerk kritisiert geplantes Einwanderungsgesetz in Großbritannien / Foto: ©

Das UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) hat einen britischen Gesetzesentwurf zur größten Überarbeitung der Asylvorschriften seit Jahrzehnten kritisiert. Dieser untergrabe "die etablierten internationalen Regeln zum Schutz von Flüchtlingen", erklärte die Organisation am Donnerstag. Die geplante rechtliche Unterscheidung zwischen legal und illegal Eingereisten "würde die meisten asylsuchenden Flüchtlinge mit ungerechtfertigten Strafen bestrafen".

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London hatte im März einen Gesetzentwurf zur Einwanderung vorgestellt. Innenministerin Priti Patel betonte damals, das vorgeschlagene Gesetz basiere "auf echtem Zufluchtsbedürfnis und nicht auf der Fähigkeit, Menschenschmuggler zu bezahlen". "Wenn Menschen illegal einreisen, haben sie nicht mehr die gleichen Rechte wie diejenigen, die legal einreisen, und es wird für sie schwieriger sein, zu bleiben", sagte Patel weiter.

Das UNHCR kritisierte, dass der Gesetzentwurf einen "niedrigeren Status" für die meisten Flüchtlinge schaffe. Die irregulär Einreisenden würden als "unwürdig und unerwünscht stigmatisiert", sagte Rossella Pagliuchi-Lor, UNHCR-Vertreterin in Großbritannien.

In Großbritannien befeuert die steigende Zahl aus Frankreich ankommender Migranten die Debatte über die Asylvorschriften. Mehr als 15.000 Menschen haben in diesem Jahr bereits den Ärmelkanal auf kleinen Booten überquert - etwa 7000 mehr als im gesamten Jahr 2020. Das Thema sorgt auch für Streit zwischen London und Paris.

Das britische Gesetz basiert auf der Idee, dass Menschen in dem "ersten sicheren Land", in dem sie ankommen, Asyl beantragen sollten. "Dieser Grundsatz findet sich jedoch nicht in der Flüchtlingskonvention von 1951, und auch das Völkerrecht schreibt dies nicht vor", erklärte UNHCR. Die Definition des Begriffs "Flüchtling" in der Konvention hänge nicht von der Reiseroute, der Wahl des Asyllandes oder dem Zeitpunkt der Antragstellung ab, fügte Pagliuchi-Lor hinzu.

Das Thema Einwanderung hatte in der Brexit-Debatte eine wichtige Rolle gespielt. Die Befürworter eines Austritts Großbritanniens aus der EU hatten unter anderem damit geworben, dass die Asylpolitik anschließend wieder allein in der Hand Londons liegen werde.

Die EU-Asylverordnung folgt allerdings einem ähnlichen Grundatz wie die nun geplante Neuregelung. Die sogenannten Dublin-Regelungen sehen grundsätzlich vor, dass der EU-Staat für ein Asylverfahren zuständig ist, in dem Flüchtlinge zuerst die EU betreten. Darauf kann sich Großbritannien nun aber nicht mehr berufen.

(I.Beryonev--DTZ)

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