Gericht: Maskenpflicht in Wahllokal in Nordrhein-Westfalen bleibt bestehen
Auch in Nordrhein-Westfalen muss am Sonntag zur Bundestagswahl im Wahllokal eine Maske getragen werden. Das Oberverwaltungsgericht in Münster lehnte am Freitag einen Eilantrag gegen die Maskenpflicht ab. Der Antragsteller hatte angegeben, durch das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in seinem Wohlbefinden und seiner Konzentration beeinträchtigt zu sein. (Az. 13 B 1534/21.NE)
Er wolle durch das Nichttragen einer Maske auch seine kritische Einstellung gegenüber den staatlichen Corona-Maßnahmen politisch kundtun, teilte das Gericht weiter mit. Der Mann finde, dass ihn die Maskenpflicht in seinem Wahlrecht verletze. Diese Argumentation überzeugte den 13. Senat aber nicht.
Masken könnten einen wesentlichen Beitrag zur Verhinderung von Infektionen leisten - diese Einschätzung sei nicht zu beanstanden, führte es aus. Da sie nur wenige Minuten lang im Wahllokal getragen werden müssten, hinderten sie Wahlberechtigte nicht an der Abgabe ihrer Stimme. Auch werde durch das Tragen einer Maske weder die Äußerung einer bestimmten Meinung verboten noch eine Meinung aufgezwungen.
Bei der Bundestagswahl gilt in den Wahllokalen aller Bundesländer die Maskenpflicht. Nur Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können und dafür ein Attest haben, sind ausgenommen.
(V.Sørensen--DTZ)