Für Gemeinderäte in Nordrhein-Westfalen gilt weiter die 3G-Regel
Mitglieder von Gemeinderäten in Nordrhein-Westfalen dürfen vorläufig weiter nur dann an Rats- und Ausschusssitzungen teilnehmen, wenn sie gegen das Coronavirus geimpft oder von Covid-19 genesen sind oder einen negativen Test vorweisen können. Das Oberverwaltungsgericht in Münster wies am Donnerstag den Eilantrag eines Stadtratmitglieds aus Salzkotten ab. Es liege mit der 3G-Regelung kein unverhältnismäßiger Eingriff in die Rechte der Ratsmitglieder vor, hieß es. (Az. 15 B 1529/21)
Die Beschränkung diene dem legitimen Zweck des Infektionsschutzes, zudem seien Tests bis zum 10. Oktober kostenlos. Für danach müssten wohl Vorkehrungen zu treffen sein, damit kommunalen Mandatsträgern keine Kosten durch Tests entstünden, die sie für die Ausübung ihres Mandats bräuchten. Ein Ratsmitglied müsse sich dabei nicht auf die Möglichkeit einer kostenlosen Impfung verweisen lassen, hieß es.
(W.Novokshonov--DTZ)