Deutsche Tageszeitung - Stopp von Sterbehilfe für schwerkranke Kolumbianerin hat juristisches Nachspiel

Stopp von Sterbehilfe für schwerkranke Kolumbianerin hat juristisches Nachspiel


Stopp von Sterbehilfe für schwerkranke Kolumbianerin hat juristisches Nachspiel
Stopp von Sterbehilfe für schwerkranke Kolumbianerin hat juristisches Nachspiel / Foto: ©

Der plötzliche Stopp eines Sterbehilfe-Termins für eine schwer kranke Kolumbianerin hat ein juristisches Nachspiel. Die Anwältin der an der unheilbaren Krankheit ALS leidenden Martha Sepulveda kündigte am Montag (Ortszeit) eine Klage gegen den Beschluss der Gesundheitsbehörden an, Sepulveda trotz einer früheren Zusage nicht sterben zu lassen. Der Fall löste auch in der kolumbianischen Öffentlichkeit eine Debatte aus. Kolumbien ist das einzige Land in Lateinamerika, in dem Sterbehilfe legal ist.

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Der Sterbetermin der 51-Jährigen war für den vergangenen Sonntag angesetzt gewesen. Es war das erste Mal, dass ein Antrag auf Sterbehilfe bewilligt worden war, obwohl ihr natürlicher Tod nicht unmittelbar bevorsteht. Die Krankheit ALS - kurz für Amyotrophe Lateralsklerose - nimmt zwar einen tödlichen, vielfach aber relativ langsamen Verlauf.

"Ich bin vielleicht ein Feigling, aber ich will nicht mehr leiden", sagte Sepulveda wenige Tage vor dem geplanten Sterbetermin im Sender Caracol TV. Seit sie die Zusage für die Sterbehilfe bekommen habe, sei sie im "Frieden" mit sich selbst. "Ich lache, ich schlafe besser", sagte die bekennende Katholikin. "Gott will nicht, dass so leide."

Auch Sepulvedas Sohn sagte in der Sendung: "Mutter wird am Sonntagmorgen sterben und sie ist glücklich."

Die medizinische Kommission, die Sepulvedas Antrag auf Sterbehilfe ursprünglich einstimmig stattgegeben hatte, nahm jedoch am Freitag die Entscheidung zurück. Grund dafür sei, dass Sepulvedas Gesundheitszustand besser sei als "ursprünglich von der Patientin und ihrer Familie geschildert", erklärte das Gremium. Es bestehe die "große Wahrscheinlichkeit, dass die Patientin eine Lebenserwartung von mehr als sechs Monaten" habe. Sepulveda erfülle deshalb nicht die Kriterien.

Sepulvedas Anwältin Camila Jaramillo kritisierte den Beschluss der Kommission scharf. "Wir wissen nicht, warum sie die Prüfung im August mit bestimmten Kriterien vorgenommen haben und im Oktober mit anderen", sagte Jaramillo. Sie kündigte eine Klage gegen die Behörden wegen "grausamer und erniedrigender Behandlung" sowie der Verletzung des Rechts ihrer Patientin an, in Würde zu sterben.

Sterbehilfe ist in Kolumbien seit 1997 zulässig, das Verfahren ist streng reguliert. 157 Menschen starben nach offiziellen Angaben seit der Legalisierung mittels Sterbehilfe.

Im Juli entschied das Verfassungsgericht, dass der Zugang zur Sterbehilfe ausgeweitet werden müsse. Bewilligt werden soll das Verfahren demnach auch für Menschen mit "schweren physischen oder psychischen Leiden, die aus körperlicher Versehrtheit oder einer schweren und unheilbaren Krankheit resultieren". Eine tödliche Krankheit ist somit nicht zwingend Voraussetzung für das Recht auf Sterbehilfe.

Das Gesundheitsministerium rechtfertigte die Kehrtwende der Kommission im Sterbehilfe-Verfahren für Sepulveda auf AFP-Anfrage damit, dass das Verfassungsgericht sein Urteil noch nicht offiziell an das Ministerium weitergeleitet habe.

(V.Korablyov--DTZ)

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