Deutsche Tageszeitung - Prozess wegen Volksverhetzung gegen zehn Rechtsextreme in Dortmund begonnen

Prozess wegen Volksverhetzung gegen zehn Rechtsextreme in Dortmund begonnen


Prozess wegen Volksverhetzung gegen zehn Rechtsextreme in Dortmund begonnen
Prozess wegen Volksverhetzung gegen zehn Rechtsextreme in Dortmund begonnen / Foto: ©

Vor dem Landgericht Dortmund hat am Montag ein Großverfahren wegen Volksverhetzung gegen zehn Rechtsextreme begonnen. Zu Beginn wurde das Verfahren jedoch direkt wieder unterbrochen, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Grund dafür sei ein technischer Fehler, der dazu geführt habe, dass der Verteidigung nicht alle Videodateien aus der Prozessakte elektronisch übermittelt worden seien.

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Die Angeklagten sollen bei zwei aufeinanderfolgenden Kundgebungen am 21. September 2018 durch Dortmund gezogen sein und antisemitische Parolen skandiert haben. Zu den Demonstrationen hatte damals die rechtsextreme Kleinstpartei Die Rechte aufgerufen.

An den Aufmärschen beteiligten sich nach Angaben des Gerichts jeweils hundert beziehungsweise 70 Menschen. Auf in Onlinenetzwerken verbreiteten Videos war zu sehen, wie Teilnehmer unter anderem die Parole "Wer Deutschland liebt, ist Antisemit" skandierten. Zahlreiche Demonstrierende schwenkten Reichsflaggen.

Die Demonstrationen sorgten damals für Betroffenheit und Entsetzen in der Öffentlichkeit. Der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul (CDU) nannte es "unerträglich", dass Neonazis durch "unsere Städte" ziehen. Scharfe Kritik gab es aber auch an der Polizei, die nicht eingriff. Später beschäftigte der Einsatz den Innenausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags.

Aus Platzgründen findet der Prozess in ein Freizeitzentrum statt. Wegen des großen medialen Interesses sowie erwartbaren Versammlungen von Rechts- und Linksextremen kündigte die Polizei an, an den Verhandlungstagen mit "ausreichend" Kräften rund um den Veranstaltungsort präsent sein zu wollen.

Die Anklage in dem Großverfahren soll nun Anfang November verlesen werden. Zudem sollen dann zwei polizeiliche Zeugen vernommen werden. Für das Verfahren sind zunächst sieben Verhandlungstage vorgesehen.

(W.Novokshonov--DTZ)

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