Deutsche Tageszeitung - Bundesgerichtshof verhandelt über umstrittene Zitate in Buch über Helmut Kohl

Bundesgerichtshof verhandelt über umstrittene Zitate in Buch über Helmut Kohl


Bundesgerichtshof verhandelt über umstrittene Zitate in Buch über Helmut Kohl

Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ist am Montag ein jahrelanger Rechtsstreit über angebliche Äußerungen des verstorbenen Altkanzlers Helmut Kohl (CDU) in die nächste Runde gegangen. Die Zitate erschienen im Buch "Vermächtnis – die Kohl-Protokolle". Es geht um die Fragen, ob der Verlag sie weiterverbreiten darf und ob Kohls Witwe eine Entschädigung zusteht. (Az. VI ZR 248/18 und VI ZR 258/18)

Textgröße ändern:

Das Buch der Journalisten Tilman Jens und Heribert Schwan erschien 2014, noch zu Lebzeiten Kohls. Schwan hatte zuvor in den 2000er Jahren mehrere Bücher zusammen mit dem Altkanzler veröffentlicht, die unter anderem auf Gesprächen der beiden Männer basierten. Nach einem Unfall Kohls wurde die Arbeit an diesen Memoiren zunächst unterbrochen, später zerstritten sich die beiden, und Kohl kündigte die Zusammenarbeit auf.

Auch die "Kohl-Protokolle" basierten teils auf den Tonbandaufnahmen der Gespräche. Darin waren zahlreiche teils negative Äußerungen enthalten, die Kohl über andere Politiker getätigt haben soll. Nachdem sie erschienen waren, zog Kohl vor Gericht. Er verlangte, dass die strittigen Passagen nicht verbreitet werden dürften und klagte außerdem auf eine Entschädigung von fünf Millionen Euro.

Das Landgericht Köln verbot den beiden Autoren und dem Verlag im April 2017, die Zitate zu verbreiten und sprach Kohl eine Entschädigung von einer Million zu. Zwei Monate später starb der Altkanzler. In der Berufung entschied das Oberlandesgericht, dass seiner Witwe Maike Kohl-Richter die Entschädigung nicht zustehe, da sie nicht vererbt werden könne. Gegen dieses Urteil zog Kohl-Richter vor den BGH. Sie fordert weiter fünf Millionen Euro.

Das Oberlandesgericht bestätigte, dass Schwan die Zitate nicht weiterverbreiten dürfe. Es begründete dies damit, dass Schwan sich gegenüber Kohl zur Verschwiegenheit verpflichtet habe. Dieses Urteil ist rechtskräftig. Da Mitautor Jens inzwischen ebenfalls verstarb, verhandelte der BGH nicht über ihn. Der BGH muss aber noch darüber entscheiden, ob das Verbot der Verbreitung auch für den Verlag gilt. Hier beschränkte das Oberlandesgericht das Verbot auf einen Teil der Äußerungen, auch dagegen legte Kohl-Richter beim BGH Revision ein.

Der Vorsitzende Richter Stephan Seiters führte am Montag aus, dass nur ein lebender Mensch Träger des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sein könne. Der postmortale Persönlichkeitsschutz sei deutlich eingeschränkter. Nach der vorläufigen Meinung des sechsten Zivilsenats ist demnach im aktuellen Fall entscheidend, ob es sich bei den strittigen Passagen um wirkliche Fehlzitate handelt und ob diese so zahlreich und schwerwiegend sind, dass ihre Veröffentlichung auch nach dem Tod Kohls noch sein Persönlichkeitsrecht verletzt. Einige der Äußerungen - beispielsweise aus dem Zusammenhang gerissene - wertete der BGH vorläufig als Fehlzitate, andere nicht.

Beim Thema Entschädigung wurde Seiters deutlicher. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH ist ein Anspruch auf Geldentschädigung wegen der Verletzung des Persönlichkeitsrechts grundsätzlich nicht vererblich, wenn er nicht vor dem Tod des Erblassers rechtskräftig wurde - was hier nicht der Fall war. Er sehe erst einmal keinen Grund, an dieser Rechtsprechung etwas zu ändern, deutete Seiters an, Kohl-Richters Anwalt könne ihn aber natürlich noch vom Gegenteil überzeugen.

Dieser argumentierte am Montag unter anderem mit der Menschenwürde. Mit der Veröffentlichung der Zitate werde Kohl instrumentalisiert und seiner Selbstbestimmung beraubt. Der Anwalt des Verlags betonte dagegen, dass der Verlag nicht rücksichtslos gehandelt habe. Eine Entscheidung wollte der BGH am Montag nicht mehr veröffentlichen, sie wird erst in einigen Wochen erwartet.

(U.Stolizkaya--DTZ)

Empfohlen

Höhere Trassenpreise: Länder drohen mit Klage

Die Verkehrsminister der Länder haben mit einer Klage gegen die neuen Trassenpreise gedroht, sollte der Bund nicht die Mehrkosten für die plötzlich deutlich erhöhte Schienenmaut übernehmen. "Wir senden heute gemeinsam ein Signal der Geschlossenheit: Die massiven Trassenpreissteigerungen sind so nicht akzeptabel", erklärte Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter nach einer digitalen Verkehrsministerkonferenz. "Da der Bund bisher nicht bereit ist, die Mehrkosten auszugleichen, sind die Länder bei weiterer Weigerung des Bundes gezwungen zu klagen."

Mindestens 38 Soldaten bei Angriffen im Jemen getötet - Huthis reklamieren Attacke

Bei Drohnen- und Raketenangriffen der pro-iranischen Huthis im Jemen sind am Donnerstag nach Angaben von Medizinern mindestens 38 Regierungssoldaten getötet worden. Die Huthis reklamierten die Attacken für sich, einem jemenitischen Militärvertreter zufolge richteten sie sich gegen Armeelager im Zentrum des Landes und nahe der Grenze zu Saudi-Arabien.

Nach Ausweisung von Journalistin: Russland wirft Frankreich "politische Verfolgung" vor

Nach der Ausweisung der Kreml-treuen Journalistin Xenia Fedorova aus Frankreich hat Moskau Paris eine "politische Verfolgung" von Medienschaffenden vorgeworfen. "Jede abweichende Meinung wird als russische Propaganda bezeichnet, worauf Versuche folgen, Journalisten und ganze Medien zu vertreiben", sagte der stellvertretende Sprecher des russischen Außenministeriums, Alexej Fadejew, am Donnerstag. Es gebe in Frankreich eine "Zensur von Meinungen, die nicht der offiziellen Linie entsprechen".

Iran-Krieg: Berichte über US-Munitionsknappheit - Pakistan will neue Gespräche

Im Krieg gegen den Iran haben die US-Streitkräfte Medienberichten zufolge große Teile ihrer Munitionsvorräte verschossen. Ein Mangel an Raketen habe US-Präsident Donald Trump von weiteren Angriffen abgehalten, schrieb etwa die "Washington Post". Trump wies die Berichte am Donnerstag zurück und drohte den Journalisten mit langen Haftstrafen. Nachdem sich der Iran und Oman auf eine neue Route durch die Straße von Hormus geeinigt hatten, hofft Vermittler Pakistan unterdessen auf neue Verhandlungen zwischen Washington und Teheran.

Textgröße ändern: