Deutsche Tageszeitung - Anklage fordert im Prozess um verdurstetes jesidisches Mädchen lebenslange Haft

Anklage fordert im Prozess um verdurstetes jesidisches Mädchen lebenslange Haft


Anklage fordert im Prozess um verdurstetes jesidisches Mädchen lebenslange Haft
Anklage fordert im Prozess um verdurstetes jesidisches Mädchen lebenslange Haft / Foto: ©

Die Bundesanwaltschaft hat im Frankfurter Prozess um ein verdurstetes jesidisches Mädchen im Irak lebenslange Jahre Haft für den Angeklagten Taha A.-J. gefordert. Zudem solle die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden, womit eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren weitestgehend ausgeschlossen wäre, forderte die Anklagevertreterin Anna Zabeck am Montag in ihrem Plädoyer vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main.

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Der Mutter des getöteten fünfjährigen Mädchens, die als Nebenklägerin im Prozess auftritt, solle wegen ihres erlittenen Leids ein Schmerzensgeld von 50.000 Euro gezahlt werden. Konkret habe sich A.-J. unter anderem Verbrechen gegen die Menschlichkeit mit Todesfolge und Kriegsverbrechen sowie der Folter strafbar gemacht.

Der frühere Ehemann der IS-Rückkehrerin Jennifer W., die jüngst in München verurteilt wurde, soll im früheren Herrschaftsgebiet der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) im Irak das als Sklavin gekaufte Mädchen als Bestrafung qualvoll verdursten lassen haben. Bei Temperaturen von bis zu 50 Grad Celsius soll er sie als Strafe fürs Einnässen im Freien an ein Fenster gefesselt haben.

Zabeck sagte, er habe das Mädchen mit den Händen dort aufgehängt, so dass die Füße den Boden nicht mehr berührten. Nach einer Stunde habe er es befreit. Ob das Kind zu diesem Zeitpunkt schon tot war oder erst später starb, sei unklar, sagte Zabeck in ihrem Plädoyer. Für den 22. November wurde das Plädoyer der Verteidigung angesetzt. Das Urteil soll am 30. November verkündet werden.

Das Oberlandesgericht München verurteilte A.-J.s frühere Ehefrau W. vor rund zwei Wochen wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrorvereinigung und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu zehn Jahren Haft. Der Prozess gegen die Frau die Frau aus Lohne in Niedersachsen war der deutschlandweit erste gegen eine IS-Rückkehrerin.

(W.Novokshonov--DTZ)

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