Deutsche Tageszeitung - Lebenslange Haftstrafe für Mord an Holocaust-Überlebender Frankreich

Lebenslange Haftstrafe für Mord an Holocaust-Überlebender Frankreich


Lebenslange Haftstrafe für Mord an Holocaust-Überlebender Frankreich
Lebenslange Haftstrafe für Mord an Holocaust-Überlebender Frankreich / Foto: ©

Gut drei Jahre nach dem Mord an einer Holocaust-Überlebenden hat ein Pariser Gericht den Hauptangeklagten Yacine M. zu lebenslanger Haft verurteilt. Gegen den Mitangeklagten Alex C. verhängte das Gericht eine 15-jährige Freiheitsstrafe. Die Pariser Richter bekräftigten am Mittwoch in beiden Fällen den antisemitischen Charakter der Tat. Das Verbrechen sei Teil eines "antisemitischen Gesamtkontextes" gewesen, sagte der vorsitzende Richter Frank Zientara.

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Im März 2018 hatten Feuerwehrleute die Leiche der 85-Jährigen entdeckt, als sie zum Löschen eines Brandes in ihre Wohnung kamen. Die alte Dame, die an Parkinson litt und sich nicht selbst fortbewegen konnte, war mit elf Messerstichen getötet worden. Die Ermittler fanden bald heraus, dass M. und C. zum Tatzeitpunkt in ihrer Wohnung gewesen waren.

Beide Angeklagte waren bereits mehrfach vorbestraft wegen Diebstahls und Gewalttaten. Während der Ermittlungen und des Prozesses machten sie widersprüchliche Angaben und beschuldigten sich gegenseitig der Tat. Den Vorwurf des Antisemitismus wiesen beide zurück.

M. kannte Mireille Knoll seit seiner Kindheit. Während der Gerichtsverhandlung bezeichnete er die Nachbarin seiner Mutter als seine Ersatz-Oma und sagte, dass er für sie oft Einkäufe erledigt habe.

Nachdem sich die beiden Angeklagten im Gefängnis kennengelernt hatten, besuchten sie Knoll gemeinsam im März 2018. C. gab vor Gericht an, M. habe vorgeschlagen, die alte Dame zu bestehlen und behauptet, dass Juden viel Geld hätten.

Das Gericht sah es nun an als erwiesen an, dass M. die Frau tötete. Den Mitangeklagten sprach es vom Vorwurf des Mordes frei, verurteilte ihn aber unter anderem wegen Diebstahl.

Der Mord hatte große Empörung in Frankreich ausgelöst. Die Frage des antisemitischen Charakters der Straftat stand dann Mittelpunkt der Gerichtsverhandlung.

Die Verteidigung führte an, dass sich der Mitangeklagte das Motiv nur ausgedacht habe und daher kein antisemitischer Charakter vorliege. Das Gericht kam dennoch zu dem Schluss, dass der Hass auf die Religionszugehörigkeit des Opfers und das Vorurteil des Hauptangeklagten, "dass in der Sozialwohnung von Frau Knoll Reichtum versteckt sein könnte", die Ursache für die Straftat gewesen seien.

Der Enkel der Ermordeten äußerte sich zufrieden über das Urteil. "Unsere Familie wird nun mit dem Trauern beginnen können", sagte er.

(U.Stolizkaya--DTZ)

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