Deutsche Tageszeitung - EuGH-Generalanwalt: Firma muss plötzlich behindertem Arbeiter neue Stelle anbieten

EuGH-Generalanwalt: Firma muss plötzlich behindertem Arbeiter neue Stelle anbieten


EuGH-Generalanwalt: Firma muss plötzlich behindertem Arbeiter neue Stelle anbieten
EuGH-Generalanwalt: Firma muss plötzlich behindertem Arbeiter neue Stelle anbieten / Foto: ©

Laut dem zuständigen Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) muss ein Unternehmen einem Arbeitnehmer, der seine ursprüngliche Arbeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausführen kann, eine andere Stelle anbieten. Das gelte auch, wenn die Behinderung in der Probezeit aufgetreten sei, argumentierte Generalanwalt Athanasios Rantos am Donnerstag in Luxemburg in seinen Schlussanträgen. Voraussetzung sei unter anderem, dass der Arbeitnehmer die Fähigkeiten für die neue Stelle besitze. (Az. C-485/20)

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Es ging um einen Facharbeiter, der bei der belgischen Bahn die Schienen warten sollte. In der Probezeit musste er sich einen Herzschrittmacher einsetzen lassen, der auf elektromagnetische Felder - wie sie von Schienen ausgehen - empfindlich reagierte. Der Mann wurde als behindert anerkannt, arbeitete kurzzeitig im Lager und wurde dann entlassen. Dagegen zog er vor den belgischen Staatsrat.

Dieser fragte den EuGH, ob ein Arbeiter in einem solchen Fall weiterbeschäftigt werden müsse. Dies bejahte der Generalanwalt - sofern es zumindest eine freie Stelle gebe, die der Arbeitnehmer ausfüllen könne. Voraussetzung sei auch, dass der Aufwand das Unternehmen nicht unverhältnismäßig belaste.

Die Richterinnen und Richter müssen sich bei ihrem Urteil nicht an die Gutachten der Generalanwälte halten, tun dies aber oft. Sie beginnen nun mit der Beratung, wie der EuGH mitteilte. Ein Termin für die Urteilsverkündung wurde noch nicht veröffentlicht.

(U.Stolizkaya--DTZ)

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