Deutsche Tageszeitung - Trumps früherer Stabschef Meadows verweigert Aussage vor U-Ausschuss

Trumps früherer Stabschef Meadows verweigert Aussage vor U-Ausschuss


Trumps früherer Stabschef Meadows verweigert Aussage vor U-Ausschuss
Trumps früherer Stabschef Meadows verweigert Aussage vor U-Ausschuss / Foto: ©

Mit dem früheren Stabschef im Weißen Haus, Mark Meadows, verweigert ein weiterer enger Mitarbeiter von Ex-Präsident Donald Trump die Aussage vor dem Untersuchungsausschuss zur Erstürmung des US-Kapitols. Meadows’ Anwalt George Terwilliger erklärte am Freitag, es gebe noch einen "scharfen rechtlichen Streit" mit dem Untersuchungsausschuss des Repräsentantenhauses.

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Dabei geht es um die Frage, ob Trump von seinem sogenannten Exekutivprivileg Gebrauch machen kann, das ihm die Geheimhaltung bestimmter Informationen ermöglichen würde. Meadows argumentiert, er könne nicht gegen Trumps Willen vor dem parlamentarischen Gremium aussagen, wenn nicht vorher ein Gericht die Frage des Exekutivprivilegs für den früheren Präsidenten geklärt hat. Dies wäre geradezu "unverantwortlich", erklärte Meadows’ Anwalt.

Der frühere Stabschef hätte eigentlich am Freitag vor dem Untersuchungsausschuss aussagen sollen. Das Repräsentantenhaus könnte jetzt rechtliche Schritte gegen Meadows in die Wege leiten - so, wie es die Abgeordneten bereits bei Trumps früherem Chefstrategen Steve Bannon getan hatten.

Radikale Trump-Anhänger hatten das Kapitol am 6. Januar gestürmt, als dort der Sieg des Demokraten Joe Biden bei der Präsidentschaftswahl vom 3. November zertifiziert werden sollte. Bei dem Angriff, der weltweit für Schlagzeilen sorgte, kamen fünf Menschen ums Leben. Der vom Repräsentantenhaus eingesetzte Untersuchungsausschuss soll die genauen Hintergründe der Attacke aufklären. Das Gremium hat dazu eine Reihe früherer Trump-Mitarbeiter vorgeladen.

Die Abgeordneten wollen zudem Akten des Weißen Hauses aus der Zeit rund um den 6. Januar einsehen, die inzwischen im Nationalarchiv gelagert sind. Trump will auch das unter Verweis auf sein angebliches Exekutivprivileg verhindern. Während eine Bundesrichterin die Übergabe der Dokumente am Dienstag genehmigte, wurde diese Entscheidung am Donnerstag von einem Berufungsgericht zunächst wieder auf Eis gelegt.

Für den 30. November setzte das Gericht eine Anhörung an. Der Fall dürfte letztlich vor dem Obersten Gerichtshof der USA, dem Supreme Court in Washington, landen.

(P.Tomczyk--DTZ)

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